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Die Juden und das Dritte Reich

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Knie gezwungen hatte. Alles wurde daher von den Umständen <strong>und</strong> von dem<br />

Kräfteverhältnis bestimmt. Wer wird beispielsweise leugnen, <strong>das</strong>s der Prozess<br />

im Falle einer anderen Entscheidung des Waffenglücks ebenso gut <strong>und</strong> genau so<br />

hätte stattfinden können, mit dem bloßen Unterschied, <strong>das</strong>s dann die Alliierten<br />

auf der Bank der Angeklagten gesessen hätten <strong>und</strong> Deutschland auf dem Platz<br />

des Richters?<br />

Wenn man Hans Frank ("Im Angesicht des Galgens", von seiner Witwe 1955<br />

veröffentlicht) Glauben schenken darf, hätte Hitler beschlossen, nach seinem<br />

Siege Roosevelt, Churchill usw. wegen "Kriegsverbrechen" vor Gericht zu<br />

stellen. Zweifelsohne wäre seine Definition des Verbrechens nicht<br />

formgerechter ausgefallen <strong>und</strong> die des Verbrechers nicht weniger einseitig.<br />

Artikels 6 des Statuts von Nürnberg beschreibt die Verbrecher wie folgt:<br />

Anführer, Organisatoren, Anstifter <strong>und</strong> Helfershelfer, die an der Fassung oder<br />

Ausführung eines gemeinsamen Planes oder einer gemeinsamen Verschwörung<br />

zur Begehung eines der vorgenannten Verbrechen teilgenommen haben.<br />

Und der erste Gedanke, der sich hier aufdrängt ist: Wenn nach dem Willen der<br />

Verfasser dieses Textes auch nur die Deutschen betroffen sein sollten, die solche<br />

Handlungen begangen hätten - was schon einen vernunftwidrigen Prozentsatz an<br />

Kriminellen in einem Volke ergeben würde - so ließ sich der Text, dem<br />

Buchstaben nach, ebenso auf andere Völker anwenden, was bedeutet, <strong>das</strong>s es<br />

überall in der Welt einen gleichen Prozentsatz an Verbrechern gäbe, was noch<br />

unsinniger ist.<br />

Als die Anklageschrift am 18. Oktober 1945 vorlag <strong>und</strong> sich <strong>das</strong> Gericht in<br />

Berlin zu einer ersten öffentlichen Sitzung versammelte, um die letzte Hand an<br />

die Vorbereitungen zum Prozess zu legen, musste man die Verbrecher<br />

namentlich nennen "für deren Verbrechen ein geographisch bestimmter Tatort<br />

nicht vorhanden war", <strong>und</strong> man fand folgende:<br />

"Hermann Wilhelm Goering, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Robert<br />

Ley, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank,<br />

Wilhelm Frick, Julius Streicher, Walter Funk, Hjalmar Schacht, Gustav<br />

Krupp von Bohlen <strong>und</strong> Halbach, Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von<br />

Schirach, Fritz Sauckel, Alfred Jodl, Martin Bormann, Franz von Papen,<br />

Arthur Seyß-Inquart, Albert Speer, Constantin von Neurath <strong>und</strong> Hans<br />

Fritzsche, <strong>und</strong> zwar als Einzelpersonen sowie als Mitglieder folgender<br />

Gruppen <strong>und</strong> Organisationen, soweit sie ihnen angehörten: der<br />

<strong>Reich</strong>sregierung; des Korps der Politischen Leiter der<br />

Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei; der Schutzstaffel<br />

(allgemein bekannt als ,SS') der NSDAP einschließlich des<br />

Sicherheitsdienstes (allgemein bekannt als ,SD"); der Geheimen<br />

Staatspolizei (allgemein bekannt als 'Gestapo'); der Sturmabteilungen der<br />

NSDAP (allgemein bekannt als 'SA') <strong>und</strong> des Generalstabes <strong>und</strong> der<br />

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