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Die Juden und das Dritte Reich

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ANHANG<br />

Anlage 1 - EINGABE DER GESAMTVERTEIDIGUNG AN DAS<br />

INTERNATIONALE MILITÄRTRIBUNAL IN NÜRNBERG,<br />

19. NOVEMBER 1945 115<br />

Zwei furchtbare Weltkriege <strong>und</strong> die gewaltsamen Zusammenstöße, durch die der<br />

Frieden unter den Staaten in der Zeit zwischen diesen großen erdumspannenden<br />

Konflikten verletzt worden ist, haben in den gepeinigten Völkern diese<br />

Erkenntnis reifen lassen: Eine wirkliche Ordnung zwischen den Staaten ist nicht<br />

möglich, solange jeder Staat kraft seiner Souveränität <strong>das</strong> Recht hat, zu jeder<br />

Zeit <strong>und</strong> zu jedem Zweck Krieg zu führen. <strong>Die</strong> öffentliche Meinung der Welt hat<br />

es in den letzten Jahrzehnten immer schärfer abgelehnt, <strong>das</strong>s der Entschluss zur<br />

Führung eines Krieges jenseits von Gut <strong>und</strong> Böse stehe. Sie unterscheidet<br />

zwischen gerechten <strong>und</strong> ungerechten Kriegen <strong>und</strong> verlangt, <strong>das</strong>s die<br />

Staatengemeinschaft den Staat, der einen ungerechten Krieg führt, zur<br />

Rechenschaft zieht <strong>und</strong> ihm, wenn er siegen sollte, die Früchte seiner Gewalttat<br />

versagt. Ja, es wird gefordert, <strong>das</strong>s nicht nur der schuldige Staat verurteilt <strong>und</strong><br />

haftbar gemacht wird, sondern darüber hinaus, <strong>das</strong>s die Männer, die an der<br />

Entfesselung des ungerechten Krieges schuldig sind, von einem internationalen<br />

Gericht zur Strafe verurteilt werden. Darin geht man jetzt weiter als selbst die<br />

strengsten Rechtsdenker seit dem frühen Mittelalter. <strong>Die</strong>ser Gedanke liegt der<br />

ersten der drei Anklagen zugr<strong>und</strong>e, die in diesem Prozess erhoben worden ist,<br />

nämlich der Anklage wegen Verbrechen wider den Frieden. <strong>Die</strong> Menschheit<br />

will, <strong>das</strong>s dieser Gedanke in Zukunft mehr als eine Forderung, <strong>das</strong>s er geltendes<br />

Völkerrecht ist.<br />

________________<br />

115 Das Gericht hat diesen Antrag am 21. November 1945 verworfen mit der Begründung, <strong>das</strong>s er die Zuständigkeit<br />

des Gerichts in Frage stelle <strong>und</strong> sich damit in Widerspruch zu Artikel 3 des Statuts befinde.<br />

Aber heute ist er noch nicht geltendes Völkerrecht. Weder die Satzung des<br />

Völkerb<strong>und</strong>es, dieser Weltorganisation gegen den Krieg, noch der Kellogg-<br />

Briand-Pakt, noch irgendein anderer Vertrag, der nach 1918 in jener ersten<br />

Welle der Versuche, den Angriffskrieg zu ächten, geschlossen worden ist, hat<br />

diesen Gedanken verwirklicht. Vor allem aber ist die Praxis des Völkerb<strong>und</strong>es<br />

bis in die allerjüngste Zeit in diesem Punkt ganz eindeutig. Er hatte mehrfach<br />

über Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit des gewaltsamen Vorgehens eines<br />

B<strong>und</strong>esmitgliedes gegen ein anderes zu entscheiden. Aber er hat stets <strong>das</strong><br />

gewaltsame Vorgehen nur als Verstoß des Staates gegen <strong>das</strong> Völkerrecht<br />

219

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