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Die Juden und das Dritte Reich

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5. Garantien: <strong>Die</strong> deutsche Regierung hielt die Besetzung ihres Hoheitsgebietes<br />

für unnötig, weil Deutschland außerstande sei, einen neuen Krieg zu beginnen,<br />

außerdem für kostspielig <strong>und</strong> dem Interesse der Alliierten sogar abträglich, da<br />

die hierdurch entstehenden Kosten die Reparationszahlungen nur<br />

beeinträchtigen würde, <strong>und</strong> die Besatzung schließlich auch noch die<br />

Wiederherstellung eines guten gegenseitigen Einvernehmens erschweren könnte,<br />

da sie sicherlich die Beruhigung der Gemüter verzögern würde.<br />

6. Bestrafung der Schuldigen: In den Artikeln 227 bis 230 des<br />

Vertragsentwurfes wurde verlangt, <strong>das</strong>s Exkaiser Wilhelm II., der die<br />

Hauptverantwortung für den Krieg trüge, <strong>und</strong> dadurch ein Kriegsverbrechen<br />

gegen die Menschlichkeit begangen hätte, vor einen Internationalen Gerichtshof<br />

gestellt werden sollte, <strong>das</strong>s ferner gewisse andere Deutsche vor einen alliierten<br />

Kriegsrat zu stellen seien, weil sie während des Krieges <strong>das</strong> Völkerrecht verletzt,<br />

<strong>Die</strong>bstahl oder Grausamkeiten verübt hätten. Der deutsche Gegenvorschlag<br />

lautete:<br />

"Alles, was Deutschland akzeptieren könne, sei die Bildung eines<br />

Internationalen Gerichtshofes, in dem es selbst gleichberechtigt mit den<br />

anderen Völkern vertreten sein müsse, <strong>und</strong> <strong>das</strong> für alle während des<br />

Krieges erfolgten Verstöße gegen <strong>das</strong> Völkerrecht zuständig sei,<br />

einschließlich der gegen Deutschland verübten".<br />

In ihrer Antwort nahmen die Alliierten auch diesen Gegenvorschlag nicht an,<br />

obwohl er nicht nur <strong>das</strong> Recht sondern auch die guten Sitten auf seiner Seite<br />

hatte. Sagen wir gleich, <strong>das</strong>s diese Klausel niemals durchgesetzt wurde. <strong>Die</strong><br />

anderen - mit Ausnahme der territorialen - selbstverständlich ebenso wenig, weil<br />

sie praktisch <strong>und</strong>urchführbar waren. Aber bei dieser Kriegsverbrecherklausel<br />

versuchten die Alliierten es nicht einmal - während man sich bei den anderen<br />

wenigstens bemühte. 1919 war die Welt eben für Nürnberg noch nicht reif. <strong>Die</strong><br />

deutsche Regierung protestierte noch gegen einige andere Bestimmungen des<br />

Vertragsentwurfs: Das Völkerb<strong>und</strong>sstatut wollte sie unter dem Vorwand, <strong>das</strong>s<br />

Deutschland nicht Mitglied sei <strong>und</strong> bei der Abfassung nicht mitgewirkt habe,<br />

nicht mitunterzeichnen. <strong>Die</strong> Internationalisierung der Wasserstraßen <strong>und</strong><br />

Eisenbahnen betrachtete sie als einen Eingriff in ihre Souveränität <strong>und</strong><br />

Unabhängigkeit, da diese Maßnahmen nicht auf Gegenseitigkeit beruhten. Sie<br />

protestierte ferner gegen zahlreiche Bestimmungen im Bereich des Privatrechts<br />

wie die bezüglich der Plünderung, des <strong>Die</strong>bstahls, der privaten Schulden usw.<br />

Da diese Fragen ohne größeres Interesse für <strong>das</strong> Thema dieser Arbeit sind,<br />

sollen sie hier nicht näher beleuchtet werden.<br />

*<br />

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