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Die Juden und das Dritte Reich

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Während des Prozesses habe ich diese Dinge in den nichtkonformistischen<br />

Zeitungen geschrieben, während alle anderen Zeitungen schwiegen. Hermann<br />

Langbein hat mich nicht wegen Verleumdung verklagt. Weil ich aber gesagt<br />

habe, <strong>das</strong>s die Damen Vaillant-Couturier <strong>und</strong> Speter-Ravine (siehe oben), beides<br />

Kommunistinnen <strong>und</strong> Jüdinnen, im Lager Auschwitz überlebt haben, die eine<br />

22, die andere 26 Monate, <strong>und</strong> dabei an die Aussage von Hermann Langbein<br />

erinnerte, dafür wurde ich wegen Verleumdung zu 5000 Frs Geldstrafe <strong>und</strong> 4<br />

Monate Gefängnis mit Bewährung verurteilt.<br />

Ich muss daraus schließen, <strong>das</strong>s die von Hermann Langbein ausgehende<br />

Beschuldigung sich auf alle alten Häftlinge des Lagers Auschwitz bezieht<br />

einschließlich auf ihn selbst, da er nicht protestiert hat - mit Ausnahme der<br />

Damen Vaillant-Couturier <strong>und</strong> Speter-Ravine.<br />

Es bleibt jetzt übrig, den Fall der Angeklagten <strong>und</strong> ihre psychische Einstellung<br />

zu prüfen.<br />

Um ihr Verhalten zu verstehen, empfehle ich dem Leser, aufmerksam <strong>das</strong><br />

beachtenswerte Buch von Meister Maurice Carcon zu studieren: "Das<br />

erbärmliche Leben der Guillemette Babin". <strong>Die</strong>se Hexe hatte im Mittelalter<br />

gestanden, <strong>das</strong>s sie jeden Abend um Mitternacht auf einem Besenstiel zu<br />

Orgienfesten des Hexensabbats reiten <strong>und</strong> dort Geister <strong>und</strong> Nachtmahre treffen<br />

würde. Sie hatte <strong>das</strong> Geständnis gegen <strong>das</strong> Versprechen abgegeben, <strong>das</strong>s man sie<br />

dann nicht als Hexe verbrennen würde. Man verbrannte sie auch nicht, man<br />

richtete sie mit dem Beil hin, eine im Prinzip weniger grausame Strafe. Aber<br />

man hatte der Unglücklichen auch nicht verraten, <strong>das</strong>s man sie statt verbrennen<br />

mit dem Beil hinrichten würde.<br />

Das gleiche ist in einer etwas menschlicheren Form im Prozess in Frankfurt vor<br />

sich gegangen. Mit Rücksicht auf <strong>das</strong> Geständnis der Angeklagten sind sie zu<br />

schweren Strafen verurteilt worden, aber zu weniger schweren, als wenn sie<br />

nichts gestanden hätten.<br />

Um es klar auszudrücken: Nach der dritten Sitzung im Prozess, nachdem die<br />

Angeklagten bislang mit letzter Energie alles geleugnet hatten, haben sie<br />

verstanden, <strong>das</strong>s sie auf Bewährung verurteilt werden. So mussten sie sich nach<br />

<strong>und</strong> nach sagen, <strong>das</strong>s es <strong>das</strong> Beste für sie wäre, zu versuchen, die Milde des<br />

Gerichts zu verdienen. Daher sind dann auch nach <strong>und</strong> nach ihre Erklärungen<br />

weniger kategorisch geworden. So haben z. B. die beiden Gehilfen des<br />

Lagerkommandos schließlich ausgesagt, wobei sie sich an ihr allgemeines<br />

Verteidigungskonzept auch weiterhin hielten, <strong>das</strong>s sie im Lager "sagen gehört<br />

haben", <strong>das</strong>s im Innern des Lagers Birkenau "schreckliche Dinge" passieren<br />

würden. Dabei verschanzten sie sich hinter den Hinweis, <strong>das</strong>s es sich um eine<br />

"geheime <strong>Reich</strong>ssache" gehandelt habe, die von den höchsten Stellen des lll.<br />

<strong>Reich</strong>s befohlen worden sei, sie "dagegen nichts hätten tun können", ja, "es<br />

sogar gefährlich gewesen wäre, sich da einzumischen".<br />

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