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Die Juden und das Dritte Reich

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Aus den obigen Ausführungen erklärt sich, <strong>das</strong>s ich dem Prozess in Frankfurt<br />

nur von weitem habe folgen können. Wenn ich sagte, <strong>das</strong>s ich ihn nur durch die<br />

Zeitung verfolgt habe, könnte man mir vorwerfen, <strong>das</strong>s dies nicht ausreicht, um<br />

eine Meinung zu vertreten, die unverdächtig ist. Ich habe mich jedoch bemüht,<br />

laufend Kopien der Urk<strong>und</strong>en zu bekommen, die beim Gericht gefertigt worden<br />

sind, sowie vollständige Zeugenaussagen, die dort gemacht wurden.<br />

Ich kann daher in Kenntnis der Sache über <strong>das</strong> Geschehene sprechen. Ich muss<br />

gleich bemerken, <strong>das</strong>s ich nicht die Absicht habe, hier ein Stenogramm der<br />

Verhandlungen wiederzugeben. Ein Deutscher, Bernd Naumann, der dies<br />

gemacht <strong>und</strong> sich nur an die Anklage gehalten hat <strong>und</strong> alle ihre Ausdrücke<br />

verwendete, brauchte dazu ein Buch von 552 Seiten. Was wäre entstanden,<br />

wenn er noch die Beweisführung, die Urk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die Zeugenaussagen der<br />

Verteidigung berücksichtigt hätte. <strong>Die</strong> These der Verteidigung findet der Leser<br />

ebenso gut <strong>und</strong> reichlich ausgeführt in dem Buch, <strong>das</strong> Dr. Laternser, ein<br />

Hauptverteidiger der Angeklagten, über diesen Prozess unter dem Titel "<strong>Die</strong><br />

andere Seite des Problems" geschrieben hat.<br />

Man wird also hier nur die Überlegungen finden, die mir bei den wichtigsten<br />

Anomalien einfielen, die ich im Lauf des Prozesses entdeckte, <strong>und</strong> die Urk<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> Zeugen der Anklage betreffen, sowie <strong>das</strong> Verhalten des Gerichts, der<br />

Angeklagten <strong>und</strong> der Staatsanwälte.<br />

Ehre, wem Ehre gebührt. Zuerst <strong>das</strong> Gericht.<br />

Den Vorsitz hatte ein Mann, der übel gelaunt zu sein schien, <strong>und</strong> dies ist zu<br />

verstehen. Er ist gleich alt wie der Angeklagte Hans Stark. Im Jahr 1943 waren<br />

sie beide 17 Jahre alt <strong>und</strong> gehörten der NSDAP an. Der eine kam zur SS nach<br />

Auschwitz (Hans Stark), der andere, Hofmeyer, zu einem Gebirgsjägerregiment<br />

nach Italien. Der eine ist heute Universitätsprofessor (Agrarwissenschaft) <strong>und</strong><br />

Angeklagter, der andere Ratsherr <strong>und</strong> - Richter. Jetzt stehen sie einander<br />

gegenüber, nachdem sie lange Seite an Seite standen ...<br />

Der Zweite hatte <strong>das</strong> Glück, <strong>das</strong>s er nicht zu einem Erschießungskommando<br />

abgestellt worden war, soweit bis heute bekannt ist.<br />

Am 14. Februar 1964 vertraute er dem Korrespondenten von "FranceSoir" an:<br />

"Zum Glück musste ich nie an einer dieser Handlungen teilnehmen".<br />

Nebenbei gesagt. Glück hatten auch Eugen Gerstenmaier (s. Zt.<br />

B<strong>und</strong>estagspräsident) <strong>und</strong> Heinrich Lübke (s. Zt. B<strong>und</strong>espräsident), die unter<br />

Hitler auch bedeutende Persönlichkeiten waren. Der erste war Parteimitglied<br />

<strong>und</strong> während des Kriegs an einer Universität. Was den Letzteren betrifft, so war<br />

sein Fall ernsterer Natur. Er war Chef eines industriellen Unternehmens, <strong>das</strong> mit<br />

Hilfe von hungrigen Deportierten aus dem Kz Peenemünde (Ostsee) am Bau der<br />

V l <strong>und</strong> V 2 arbeitete.<br />

Er saß nie auf einer Anklagebank in irgendeinem Prozess wie dem in Frankfurt<br />

wegen ... Teilnahme an Gräueln im KZ Peenemünde.<br />

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