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Die Juden und das Dritte Reich

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Städten. Aber 1944 konnte Deutschland nicht mehr zurückschlagen, <strong>und</strong> die<br />

Bombenteppiche fielen auf einen Feind, der bereits auf dem Rücken lag ...<br />

Sowohl nach W. L. Shirer als auch nach J. M. Spaight wurde dieser<br />

verbrecherische Mechanismus, an dem beide Teile, Richter wie Angeklagte, in<br />

gleicher Weise schuldig sind, durch den Generalstab der britischen Admiralität<br />

in Bewegung gesetzt. Das Gericht in Nürnberg befasste sich aber nur mit einem<br />

Detail der deutschen Reaktion, nämlich mit den Maßnahmen gegenüber<br />

angloamerikanischen Fliegern, die aus irgend einem Gr<strong>und</strong>e auf deutschem<br />

Boden notlanden mussten, die man sozusagen auf frischer Tat ertappt hatte.<br />

<strong>Die</strong> bekannteste dieser Maßnahmen, diejenige, die am meisten Aufsehen erregte,<br />

weil sie als die unmenschlichste angesehen wurde, fand sich in Form einer Notiz<br />

in den Akten des OKW <strong>und</strong> trug <strong>das</strong> Datum des 21. Mai 1944. Es handelte sich<br />

um eine Entscheidung Hitlers, <strong>das</strong>s die Besatzungen englischer <strong>und</strong><br />

amerikanischer Flugzeuge, die bestimmte, genau festgelegte Handlungen<br />

begangen hatten, ohne gerichtliches Urteil zu erschießen seien. (Nürnberger<br />

Dokument PS 731, IMT Bd. XXVI S. 275-276).<br />

Nach der hier erwähnten Quelle lautete die Notiz wie folgt:<br />

"Der Führer hat beschlossen, in besonderen Fällen gegenüber<br />

angloamerikanischen Flugzeugbesatzungen die folgenden Maßnahmen<br />

anzuwenden: Abgeschossene feindliche Flieger sind ohne Standgericht zu<br />

erschießen in folgenden Fällen:<br />

1. bei Beschuss von am Fallschirm hängenden abgeschossenen eigenen<br />

(deutschen) Flugzeugbesatzungen,<br />

2. bei Bordwaffenangriffen auf notgelandete deutsche Flugzeuge, in<br />

deren unmittelbarer Nähe sich Angehörige der Besatzungen<br />

befinden,<br />

3. bei Angriffen auf Eisenbahnzüge des öffentlichen Verkehrs;<br />

4. bei Bordwaffen-Tiefangriffen auf einzelne Zivilpersonen (Bauern,<br />

Arbeiter. Einzelfahrzeuge usw.)"<br />

Aus dieser Notiz machte man einen Befehl, von dem kein Gr<strong>und</strong> bestand<br />

anzunehmen, <strong>das</strong>s er nicht ausgeführt worden sei. Als diese Notiz am 20. März<br />

1946 <strong>und</strong> den folgenden Tagen vor Gericht zur Sprache kam, wurde sie von der<br />

zur Berichterstattung über den Prozess zugelassenen Presse mit einem Kranz<br />

von Verwünschungen gegen <strong>das</strong> "ewige <strong>und</strong> unmenschliche Deutschland ..."<br />

ausgeschmückt <strong>und</strong> mit anderen Notizen ähnlicher Art <strong>und</strong> aus dem<br />

Zusammenhang gerissenen Texten zusammengeworfen - mehr schrieb die<br />

Presse nicht. Wenn man aber <strong>das</strong> Protokoll über <strong>das</strong> Verhör Görings (am<br />

gleichen Tage) nachliest, dann erfährt man, <strong>das</strong>s die Notiz mit<br />

Randbemerkungen von Warlimont (Stellvertreter des Generalstabschefs der<br />

Wehrmacht), von Keitel, von Jodl <strong>und</strong> einem General Körten usw. versehen ist,<br />

<strong>das</strong>s es sich um die Prüfung eines Vorschlages zu einem Führerbefehl, nicht um<br />

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