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Die Juden und das Dritte Reich

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den Befehl selbst handelte. Das Verhör Keitels (am 8. April 1946, Nürnberger<br />

Prozess Bd. XI, S. 22) ergab, <strong>das</strong>s es sich um "Hin- <strong>und</strong> Hererörterungen über<br />

eine von Hitler gewünschte Maßnahme" handelte, "die dann - Gott sei Dank -<br />

nicht zur Tatsache wurde, weil entsprechende Anweisungen nicht erteilt<br />

wurden."<br />

Das Gericht musste sich den Tatsachen beugen. Das tat es auch. <strong>Die</strong> Presse aber<br />

nicht. Noch heute bringen viele Propagandisten eines nachträglichen<br />

Antinazismus, die sich selbst als Historiker bezeichnen, in der Presse <strong>und</strong> in<br />

Büchern diese Notiz, aus der sie inzwischen einen Befehl gemacht haben, der<br />

wirklich <strong>und</strong> zwar in einer ganzen Reihe von Fällen befolgt worden sei.<br />

Tatsächlich ist es vorgekommen, <strong>das</strong>s angloamerikanische Flieger gelyncht oder<br />

umgebracht wurden von einer wütenden Menge, die sich auf sie stürzte sobald<br />

sie die Erde erreicht hatten. Aber <strong>das</strong> ist eine andere Sache, - eine<br />

Herdenreaktion, die ohne Zweifel verwerflich war, aber sicher auch begreiflich.<br />

<strong>Die</strong> Anklage wollte es so darstellen, als ob diese Herdenreaktion durch die<br />

Führer des <strong>Dritte</strong>n <strong>Reich</strong>es ferngesteuert worden wäre. Um dies zu beweisen,<br />

wurden dem Gericht noch andere Unterlagen vorgelegt. In erster Linie<br />

Aufzeichnungen des Generals Warlimont, des Mitarbeiters Keitels, nämlich die<br />

Dokumente PS 735 <strong>und</strong> PS 740 (IMT Band XXVI S. 276 <strong>und</strong> 279).<br />

<strong>Die</strong>se beiden Dokumente belasteten Göring <strong>und</strong> Ribbentrop im Zusammenhang<br />

mit einer Konferenz, die einige Zeit vor dem 6. Juni 1944 auf Schloss Kießheim<br />

stattgef<strong>und</strong>en haben sollte <strong>und</strong> in der diese Herren gemeinsam mit Himmler eine<br />

Haltung eingenommen hätten, die sich mit dem Inhalt der von der Anklage<br />

vorgelegten Notiz vom 21. Mai deckt. Unglücklicherweise hat dieses<br />

Zusammentreffen in Kießheim nur in der Phantasie Warlimonts stattgef<strong>und</strong>en,<br />

der notierte, er habe die Auskunft von Kaltenbrunner. Man weiß nicht, woher<br />

Kaltenbrunner sie hatte. Obendrein bewiesen Ribbentrop <strong>und</strong> Kaltenbrunner<br />

eindeutig, <strong>das</strong>s sie hinsichtlich der Behandlung der angloamerikanischen<br />

Flieger, selbst derer, die Terrorakte begangen hatten, ebenso wenig wie Keitel<br />

die Ansichten teilten, die Hitler sich diesbezüglich offenbar gebildet hatte.<br />

Als nun <strong>das</strong> belastende Material immer fadenscheiniger wurde, wollte die<br />

Anklage trotzdem mit Gewalt ihr Ziel erreichen <strong>und</strong> zögerte nicht, einen Befehl<br />

anzuführen, den Rudolf Heß am 13. April 1940 erteilt hatte, worin es sich um<br />

Anweisung an die Zivilbevölkerung über die Maßnahmen handelte, die bei der<br />

Landung feindlicher Flugzeuge oder feindlicher Fallschirmjäger auf deutschem<br />

Boden zu treffen seien. (Dokument PS 062, IMT Band XXV, S. 119).<br />

Im vierten Absatz war gesagt, <strong>das</strong>s "die feindlichen Fallschirmjäger sofort<br />

festgenommen oder unschädlich gemacht werden sollen." Der Ankläger Jackson<br />

übersetzte "unschädlich machen" mit "liquidieren", wohl deshalb, weil dieser<br />

Ausdruck damals Mode war, <strong>und</strong> seine Übersetzung wandert noch heute munter<br />

durch die Presse vieler Länder.<br />

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