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Die Juden und das Dritte Reich

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Gaskammern treffen wollen - hätten diese dann aber, wie so viele andere Ziele<br />

im Laufe des Krieges, verfehlt ... "mit Absicht" hätten die Ankläger dann noch<br />

hinzugefügt.<br />

Soweit sind wir also schon: durch einen ungeschickten taktischen Zug der<br />

Russen wird die deutsche Schuld plötzlich stark verringert - <strong>und</strong> gleichzeitig<br />

verweist die internationale zionistische Bewegung durch einen ebenso<br />

ungeschickten taktischen Zug die Alliierten auf die Bank der Angeklagten neben<br />

Deutschland. <strong>Die</strong> Russen werden ihre Erklärung nicht mehr zurückziehen<br />

können. Bei der zionistischen Anklage kann man zwar bedauern, <strong>das</strong>s sie mit<br />

einer Erpressung zusammenhängt <strong>und</strong> <strong>das</strong>s neben richtigen Argumenten auch<br />

vollkommen wertlose vorgebracht wurden, aber im großen <strong>und</strong> ganzen gelangte<br />

man doch zu durchaus richtigen Schlussfolgerungen, besonders auch mit Bezug<br />

auf <strong>das</strong> Nürnberger Statut. Jedenfalls haben beide Erklärungen zusammen<br />

wesentlich dazu beigetragen, die Welt über die Kriegsschuldfrage aufzuklären -<br />

<strong>und</strong> haben damit den Weg gezeigt zu der nach dem Ersten Weltkrieg<br />

allgemeinen Erkenntnis, <strong>das</strong>s bei allen Kriegen alle kriegführenden Nationen<br />

zusammen schuld sind. So erfreulich dieses Ergebnis auch sein mag, so dürfen<br />

wir doch nicht vergessen, <strong>das</strong>s der Staat Israel <strong>und</strong> die zionistische Bewegung<br />

die Alliierten nur der Verbrechen gegen die Menschlichkeit (im Sinne des<br />

Absatz c des Artikels 6 des Statuts) schuldig gesprochen haben; Deutschland<br />

bleibt in ihren Augen allein schuldig, Verbrechen im Sinne des Absatz b<br />

(Kriegsverbrechen) <strong>und</strong> a (Verbrechen gegen den Frieden) begangen zu haben.<br />

Es wird jetzt Aufgabe des Historikers sein, festzustellen, ob die Handlungen der<br />

Alliierten vor dem Kriege <strong>und</strong> während des Krieges auch nach den beiden<br />

anderen Paragraphen des Statuts zu verurteilen sind.<br />

B. <strong>Die</strong> Kriegsverbrechen<br />

Wenn man die Maßstäbe der Konventionen von Genf <strong>und</strong> Den Haag anlegt,<br />

wird man sogleich feststellen, <strong>das</strong>s sich die Ansichten über die<br />

Anwendungsmöglichkeiten des Begriffs "Kriegsverbrechen" seit 1945 recht<br />

wesentlich geändert haben. Tatsächlich waren die Körper der elf Gehenkten von<br />

Nürnberg kaum kalt, als <strong>das</strong> Weltgewissen schon anfing, daran zu zweifeln, ob<br />

die Alliierten wirklich <strong>das</strong> Recht gehabt hätten, sich zu Richtern aufzuwerfen<br />

<strong>und</strong> die andere Seite zu verurteilen. Da diese Zweifel von den vorzüglichsten<br />

Männern ausgesprochen wurden, war es vom ersten Augenblick an unmöglich,<br />

sie zu überhören. In ihren Reihen standen so allgemein anerkannte Leute wie<br />

Professor Gilbert Murray, der bekannteste britische Hellenist; der Dekan von<br />

Rhodes House, beide von der Universität Oxford; der Militärkritikcr Liddell<br />

Hart; der jüdische Verleger Victor Gollancz, ein Mann mit Sympathien für den<br />

Anarchismus; der Unterhaus-Abgeordnete R. R. Stokes; Lord Hankey, von<br />

1912-1938 Sekretär des berühmten Verteidigungskomitees des Empire. Mitglied<br />

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