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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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102 Die Familie Glinde,<br />

Glinde war 1436^) Rathmann geworden, 1448 zum Bürgermeister<br />

erwählt worden, in den Verlassnngen wird er als<br />

solcher 1450 zuerst bezeichnet, was sich leicht aus dem lückenhaften<br />

Zustande <strong>der</strong>selben erklärt. Als Bürgermeister blieb er<br />

im Amte bis zu dem Ende des ersten Abschnittes des Erbfolgekrieges,<br />

bis zum Jahre 1471.^) Damals legte er dieses<br />

") Friedeborn, Zweiter Anhang u. S. 112; I. Seite 82. wo er<br />

als Abgesandter des Rathes an Kaiser Albrecht 2. erwähnt wird.<br />

") Barthold IV, 1. S. 325, Anm. macht darauf aufmerksam, daß<br />

in einem durch Vermittelung des Herzogs Wartislav 1469 Sonnabend<br />

vor Nativ. Mariae si. Sept.) zwischen dem Stettiner Domcapitel von<br />

S. Marien und dem Rathe zu Stettin geschlossenen Vergleiche Glindes<br />

Name unter den Namens <strong>der</strong> Stadt unterzeichneten Mitglie<strong>der</strong>n des<br />

Rathes nicht aufgeführt wird. Daraus ist aber noch nicht zu folgern,<br />

daß Glinde damals dem Rathe nicht angehörte. Das Originaldocument<br />

jenes Vergleiches ist heute nicht mehr vorhanden, und es läßt sich aus<br />

<strong>der</strong> bei Cramer, Pomm. Kirchenchronicon II, 113 zu lesenden Inhaltsangabe<br />

nicht ersehen, ob jenem noch dasselbe vorgelegen hat o<strong>der</strong> ob<br />

auch er bereits eine kürzere Zusammenfassung des wesentlichen Inhaltes<br />

benutzte, wofür <strong>der</strong> Tenor seines Berichtes zu sprechen scheint.<br />

Außerdem ergaben sich nicht unerhebliche Differenzen mit Friedeborns<br />

Nathsliste, die entschieden zu Gunsten des Letzteren sprechen. Wir<br />

finden nämlich bei Friedeborn sämmtliche Namen des Vergleiches,<br />

aber 1) heißt Mellentin dort nicht wie bei Cramer AZmus, son<strong>der</strong>n<br />

Jochim, mit welchem Vornamen er als Mitunterzeichner des Soldiner<br />

Vertrages 1466 urkundlich beglaubigt wird (v. Raumer, coä. äipi.<br />

Vi^uä. oollt. I, 288), 2) führt Friedeborn für 1469 noch drei an<strong>der</strong>e<br />

Rathmannen auf: AZmus Gotschalck, Peter Torgelow, Curt Wittenborn,<br />

welche sich anch in den Verlassungsbüchern finden, 3) wird nach<br />

ihm Claus Gerben erst 1470, Heydele Brandes 1471 Kämmerer, während<br />

Bruno Wardenberg als solcher von 1457—71 fungirte, 4) stirbt<br />

Claus Stowen als Bürgermeister schon 1461, Bertram Paul dagegen<br />

erst 1469, Peter Farenholz endlich wird erst 1470 als solcher gekoren.<br />

Es ist nicht möglich, alle diese Daten Friedeborns urkundlich zu prüfen.<br />

Für seine Zuverlässigkeit legt jedoch indirect eine nns in einer Raths«<br />

ordnung von 1455 erhaltene Rathsliste Zeugniß ab. Darin werden<br />

aufgeführt: Roloff Dosse, Albrecht Glinden, Peter Kackstede, Bürgermeister;<br />

Hans Quast, Hans Rosentre<strong>der</strong>, Brnno Wardenberg, Kämmerer;<br />

Nicolaus Wolff, Rid<strong>der</strong>, Gerth Grote, Hans Werbrodt, Borchard<br />

Pulman, Di<strong>der</strong>ick Grabow, Jasper Quast, Bertram Pawel, Hans<br />

Meidenborch, Heinrich Schulte, Claus Stowen, Gerd Steuen, Claus

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