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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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von Friedr. Schultz. 41<br />

maligen Landesfürsten und ebenso von einer vormaligen Blüthe<br />

des Klosters Bergen. Wollten wir aber auch von diesem Gebrauche<br />

absehen, so bliebe noch immer ein zweiter Ausweg <strong>der</strong><br />

Erklärung, nämlich die Annahme, daß die Urkunde nicht unmittelbar<br />

nach dem Weiheacte, son<strong>der</strong>n einige Zeit später und<br />

zwar erst nach dem Ableben des Ratibor ausgestellt worden<br />

sei, iu welchem Falle gegen das tuno gewiß nichts einzuwenden<br />

sein würde. Eine solche nnd zwar bisweilen sehr<br />

erheblich spätere Anfertigung <strong>der</strong> Beweisdocumentc war eben in<br />

jener Zeit des mäßigen Gebrauchs <strong>der</strong> Schrift durchaus nichts<br />

seltenes, und es würde daher jene Annahme an sich in keiner<br />

Weise Bedenken erregen können. Nun spricht aber ein erhebliches<br />

Moment dafür, daß dieser Fall wirklich hier vorliegen möchte.<br />

Es ist nämlich, wie oben bereits angedeutet wurde, in <strong>der</strong><br />

Schlußformel <strong>der</strong> Urkunde, welche dieser ihre chronologische<br />

Stellung anweist, die Zeit <strong>der</strong> Ausstellung, das „Datum"<br />

gar nicht angegeben, son<strong>der</strong>n nur die Zeit <strong>der</strong> Verhandlung,<br />

das „Actnm." Mithin ist durch diese Zeitbestimmung die<br />

obige Annahme nicht nur ausgeschlossen, son<strong>der</strong>n eher nahe<br />

gelegt, obwohl wir keineswegs behaupten wollen, daß sie hierdurch<br />

allein schon geboten wäre, wie nur denn auch in Ermangelung<br />

weiterer Grüudc für eine nachträgliche Ausstellung<br />

diese an sich uucrhcbliche Frage wollen dahin gestellt sein lassen.<br />

Wichtiger ist für uns die an<strong>der</strong>e Frage, ob Herzog Ratibor,<br />

als Kloster Stolp seine Weihe erhielt, noch lebte o<strong>der</strong><br />

wirklich bereits verstorben war. Sind wir letzteres anzunehmen<br />

durch die eben besprochene früher falsch gedeutete Phrafe in<br />

keiner Weise veranlaßt o<strong>der</strong> gar genöthigt, so besitzen wir an<strong>der</strong>erseits<br />

zwei positive Zeugnisse dafür, daß er sich zur angegebenen<br />

Zeit in <strong>der</strong> That noch des Lebens erfreute. Sie finden sich<br />

in dem ersten Bande des pommerschen Urkundenbuches von<br />

Di-. Klempiu unter Nr. 45 (S. 22) zusammengestellt. Das<br />

eine ist eine Inschrift, welche zu Natibors Gedächtniß in <strong>der</strong><br />

Kirche des von ihm gegründeten Klosters Pndagla (Grobe)<br />

über seinen dort bestatteten Gebeinen von den dankbaren Mönchen<br />

angebracht war. Sie selbst ist an <strong>der</strong> ursprüuglichcn Stelle

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