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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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8 Gründung des Klosters Stolp,<br />

ohne Zweifel nach dem Willen des Pabstes ^) und nach eigenem<br />

Wunsche behielt Otto, so lange er lebte, die eigentliche<br />

bischöfliche Leitung des von ihm bekehrten Landes bei. Als<br />

im Jahre 1139 seinem bewegten Leben ein Ziel gesetzt war,<br />

wurde zwar seinem Nachfolger Egilbert noch bei Verleihung<br />

des Palliums die kirchliche Aufsicht über die von Otto bekehrten<br />

Pommern übertragen, jedoch ausdrücklich hinzugefügt, dies<br />

Recht gelte nur so lange, bis jene einen beson<strong>der</strong>en Bischof<br />

erlangt haben würden. ?)<br />

Schon im folgenden Jahre erwies sich die Ernennung<br />

eines solchen als möglich und zweckmäßig, und sie erfolgte,<br />

indem jener Adelbert definitiv zu diesem Amte durch Pabst<br />

Innocenz 2. instituirt und die Kirche, an welcher er als<br />

Priester stand, zur Kathedrale erhoben wurde, freilich zunächst<br />

noch ohne Domkapitel. ^) Gleichzeitig wurden für das neue<br />

Bisthum die Einkünfte o<strong>der</strong> wenigstens die Einnahmequellen<br />

festgesetzt. Bei Aufzählung <strong>der</strong> letzteren finden wir zwei Orte<br />

6) Allerdings ist uns eine päbstliche Urkunde, durch welche dies<br />

ausdrücklich bestimmt worden, nicht bekannt. Indessen scheint uns die<br />

gleich zu erwähnende Urkunde für Egilbert diese Annahme durchaus zu<br />

rechtfertigen. Und zwar um so mehr, als auch Kaiser Lothar in einem<br />

Diplom vom Jahre 1136, worin er dem Bischof Otto und seinen<br />

Nachfolgern die kaiserlichen Steuern aus einigen pommerschen Landschaften,<br />

sämmtlich im westlichen Pommern in <strong>der</strong> Nähe unseres<br />

Stolp gelegen, verschreibt, diese Provinzen als kirchlich zu Bamberg<br />

gehörig behandelt (s. doä. ?om. äipi. Nr. 14 Reg. 27 Gies. 2, 363).<br />

?) Der Wortlaut dieser Urkunde schließt die Annahme schlechterdings<br />

aus, daß schon vor Ottos Tode die Ernennung des Adalbert<br />

o<strong>der</strong> eines an<strong>der</strong>en zum Bischöfe <strong>der</strong> Pommern formell stattgefunden<br />

habe. Wenn in <strong>der</strong> Bulle des Pabstes Innocenz 2. vom Jahre 1133 dem<br />

Erzbischof Norbert von Magdeburg auch das Bisthum Stettin diesseit<br />

und das pommersche jenseit <strong>der</strong> O<strong>der</strong> (von Rom o<strong>der</strong> Magdeburg<br />

aus gerechnet) unterstellt werden ((Üo6. ?om. äi^i. Nr. 12), so kann<br />

dabei nur an erst zu gründende Bisthümer gedacht werden, nicht an<br />

wirklich bereits vorhandene.<br />

6) Ein solches wurde erst im Jahre 1176 gegründet, nachdem inzwischen<br />

<strong>der</strong> Sitz des Bisthums von Wollin nach Cammin verlegt<br />

worden war. (0o6. ?om. 6ip^ Nr. 41.)

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