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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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56 Gründung des Klosters Stolp,<br />

näher bezeichneten Mühewaltungen überließ. Ueber noch eine<br />

an<strong>der</strong>e Einnahmequelle <strong>der</strong> pommerschen Archidiaconen, die also<br />

auch dem Abte unseres Klosters zunächst zufiel, erhalten wir<br />

Kunde durch eine päbstliche Bulle vom Jahre 1218.^) Ms<br />

ihr erhellt nämlich, daß bei Sterbefällen eine Summe Geldes,<br />

<strong>der</strong>en Höhe freilich nicht angegeben wird, an jene kirchlichen<br />

Oberen zu zahlen war. Der Pabst bestimmt darin nämlich,<br />

daß die Archidiaconen fernerhin nicht befugt sein sollen, von<br />

den Personen ihres Distriktes, welche in ein Cisterzienserkloster<br />

eintreten, das sogenannte Sterbegeld ^sonui^m ^^6<br />

6.6QtiI)u.8 coQäuevsi'niit a.coiPGi'O) zu for<strong>der</strong>n. Wie groß<br />

nun auch diese letztere Abgabe gewesen sein mag, jedenfalls<br />

hat <strong>der</strong> Vorsteher des Klosters Stolp in <strong>der</strong> nächsten Zeit<br />

nach Gründung desselben aus ihr keinen hohen Gewinn ge-<br />

zogen; denn die Zahl <strong>der</strong> Christen, und von diesen konnte<br />

die Steuer doch nur erhoben werden, ist in dem Hebungs-<br />

bezirk <strong>der</strong> Provinz Groswin, wie wir gesehen haben,<br />

als äußerst gering anzunehmen. Noch weniger aber kann<br />

die erstgenannte Abgabe dem Kloster zu Anfang irgend<br />

Erhebliches eingebracht haben. Denn, wie wir gleichfalls<br />

bereits erfahren haben, gab es Kirchen, außer <strong>der</strong> des<br />

Dorfes Stolp, in <strong>der</strong> Provinz Groswin überhaupt noch nicht,<br />

also auch nicht Pfarrer, die jene Steuer zu zahlen gehabt<br />

hätten. Nichtsdestoweniger dürfen wir nicht daran zweifeln,<br />

daß unsere Annahme, Bischof Adalbert habe bei Uebertragung<br />

<strong>der</strong> Archidiaconatsrechte an das neue Kloster beson<strong>der</strong>s auf die<br />

damit verbundenen Einnahmen sein Augenmerk gerichtet, be-<br />

gründet sei. Dieselbe findet zudem auch in <strong>der</strong> Wortverbin-<br />

dung <strong>der</strong> Stiftungsurkunde eine Stütze. Indem nämlich <strong>der</strong><br />

Aussteller an die eben erörterte Bestimmung eine Bestätigung<br />

aller <strong>der</strong>jenigen Güter anknüpft, welche das Kloster sowohl in<br />

66) Dieselbe ist abgedruckt im Ooä. ?0ill. 6ipI. S. 275 nach dem<br />

Urkunden-Copiar des Klosters Colbatz. Daß sie in dieses aufgenommen<br />

worden, scheint uns die Annahme zu rechtfertigen, jene Abgabe sei<br />

auch in Pommern üblich gewesen.

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