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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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von Di'. Vlümcke. 143<br />

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3.180 I^U^6 I)6tl^ 86<br />

Zu diesem Privileg hat sodann Warüslav am Montag<br />

nach 60lp0i'Ì8 lüdli8ti (1. Juni) ein zweites noch umfassen<strong>der</strong>es<br />

hinzugefügt. Darin wird <strong>der</strong> Stadt in Erweiterung<br />

älterer Privilegien zugesagt, daß alle Schiffe, Schuten, Kähne,<br />

Boote und Güter, die vom frischen Haff. o<strong>der</strong> durch das<br />

frische Haff zwischen Ziegenort und Swantewitz gesegelt kommen,<br />

nach Stettin binnen Baumes gebracht werden und dort Nie<strong>der</strong>lage<br />

halten sollen; dasselbe soll von allen Gütern gelten, welche<br />

aus <strong>der</strong> Mark, Meißen, Sachsen, Böhmen, Polen und allen<br />

an<strong>der</strong>en Oberlanden nach Pommern kommen.<br />

Keiner aus den genannten Oberlanden soll Kaufhandel<br />

treiben weiter abwärts als bis Stettin. Zuwi<strong>der</strong>handeln soll<br />

mit Confiscation <strong>der</strong> Güter bestraft werden, <strong>der</strong>en eine Hälfte<br />

dem Herzoge, die an<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Stadt zufällt. Keiner darf in<br />

Pommern stettinische Güter o<strong>der</strong> Personen aufhalten o<strong>der</strong><br />

arrestiren, son<strong>der</strong>n wer Anspruch an sie erhebt, soll ihn in<br />

Stettin geltend machen. Theuer genug war <strong>der</strong> von den Herzogen<br />

für die Huldigung <strong>der</strong> Stadt zu zahlende Preis. Er<br />

sollte offenbar zugleich eine Entschädigung sein für die vom<br />

Markgrafen durch die Störung des Handels erlittenen Verluste.<br />

Für diesen aber lag jetzt, nachdem Stettin einmal den entscheidenden<br />

Schritt gethan hatte, vollends kein Grund zu nachsichtiger<br />

Behandlung <strong>der</strong> Stadt vor. Noch kurz vor <strong>der</strong> Huldigung<br />

Stettins hatten Friedrichs Verbündete, Heinrich, Albrecht,<br />

Johann und Magnus von Meklenburg, an den Rath die<br />

Mahnung gerichtet am 8. Mai 1467 ^") dat A^ d6in 8v?a.A6r<br />

uock 3.U6 16UA61' voi'tonll toi' Kant AHN vnä i^v uà 8ÌU6l<br />

1ÌU6 U3. 1uä6 80äHN6l V01'äi'3^kt) 80 V61'U6 A^ VN361'<br />

VU86<br />

w) Riedel III, 1, 437.<br />

<strong>Baltische</strong> <strong>Studien</strong>. XXXI. 10

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