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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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202 E. Müller,<br />

fürstlichen Hof zu liefern gehabt, daß <strong>der</strong> letztere aber ihm die<br />

nöthigen Materialien hierzu an Zucker, Gewürz 7c. habe liefern<br />

müssen und er mithin nichts als die Arbeit Prästiret habe.<br />

Damals fei aber die Apotheke auch von ganz an<strong>der</strong>er Confi<strong>der</strong>ation<br />

und Erwerb und mit vielen Emolumenten ausgestattet<br />

gewesen, welche jetzt gänzlich ceffirten. Jetzt könne <strong>der</strong> Apotheker<br />

kaum feinen Unterhalt dabei finden und die königliche<br />

Regierung möge ihm nicht mehr Kosten auferlegen. Hiermit<br />

blieb die Sache auf sich beruhen.<br />

Am 3. Juni 1733 ward <strong>der</strong> Apotheker Gottlieb Zoch<br />

von Bürgermeister und Rath zu dem erledigten Apothekerdienst<br />

erwählt uud ihm fchriftliche Bestallung ertheilt. Die Bedingungen<br />

feiner Anstellung sind denen <strong>der</strong> Anstellung des Apotheker<br />

Kuß im Wesentlichen gleich, die Miethe wird auf 15 Thlr.<br />

festgesetzt, im Jahre 1739 aber auf Andringen <strong>der</strong> Achtmannfchaft<br />

auf 30 Thlr. erhöht.<br />

Der Rath ließ jetzt auch Revisionen <strong>der</strong> Apotheke vornehmen,<br />

im Jahre 1736 durch den Stadt- und Districts-<br />

Physikus Dr. Battus, im Jahre 1741 durch diesen und<br />

Di'. Clarin. Bei <strong>der</strong> letzteren Revision wurde gerügt, daß<br />

<strong>der</strong> Apotheker Zoch die 6886ntia6 uicht 0um spiriw vini<br />

A^ilioi) son<strong>der</strong>n nur cuin 8piliw frumenti präparire und<br />

daß die Oele nicht aufrichtig, fon<strong>der</strong>n vermischt befunden<br />

worden. Erst im Januar 1745 erinnerte man sich, daß Zoch<br />

noch nicht vereidigt sei und belegte ihn mit dem in <strong>der</strong> stralsun<strong>der</strong><br />

Medicinal- und Apotheker-Ordnung von 1673 vorgeschriebenen<br />

Eid.<br />

Inzwischen war Zoch mehrfach mit Dr. Battus und dessen<br />

Nachfolger, dem Stadt- und Districts-Physikus Dr. Theodorus<br />

Pyl in Streitigkeiten gerathen. Er beschuldigte beson<strong>der</strong>s<br />

den letzteren, daß er die von ihm verschriebenen Medicamente<br />

auch selbst anfertige, wogegen dieser jenem wie<strong>der</strong><br />

vorwarf, daß er die Apotheke vernachlässige. Dieser Vorwurf<br />

mochte denn auch nicht ungegründet fein. Denn im Jahre<br />

1746 erklärte Zoch, daß er die Apotheke nicht mehr „im

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