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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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50 Gründung des Klosters Stolp,<br />

den stolper Abt einen Theil seiner geistlichen Machtvollkommen-<br />

heit, wie das sonst nach kirchlichem Gebrauche nnr in Bezug<br />

auf die Archidiaconen zu geschehen pflegte. Zu diesem wich-<br />

tigen Amte eines Archidiaconus wurden aber allgemein nur<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> bezüglichen Domkapitel berufen. Nun besaß<br />

aber Adalbert we<strong>der</strong> eine größere Anzahl von Kirchen noch<br />

ein Domkapitel. Letzteres wnrde erst 23 Jahre später einge-<br />

richtet. Immerhin aber legte er den Grund zu dem Archi-<br />

diaconate in den eigenartigen Befugnissen, welche er dem stolper<br />

Abte übertrug. Daß dies von ihm mit Absicht so angeordnet<br />

sei, unter dem Hinblick auf eine etwa nothwendige Stellver-<br />

tretung, dürfen wir nicht bezweifeln. Wenigstens haben seine<br />

Amtsnachfolger diese Absicht bei ihm vorausgesetzt. Das er-<br />

hellt deutlichst aus einer von dem Bischof Conrad 2. für<br />

unser Kloster ausgestellten Urkunde vom Jahre 1233 (ab-<br />

gedruckt im Loä. ?0in. äipi. Nr. 201 S. 449^). Sie ent-<br />

hält eine generelle Bestätigung <strong>der</strong> demselben verliehenen Rechte<br />

und Güter. Darunter wird neben dem bischöflichen Zehnten<br />

das Archidiaconat in <strong>der</strong> Provinz Groswin genannt.<br />

Ja <strong>der</strong> Aussteller sagt ausdrücklich, bereits Bischof Adalbert<br />

habe dasselbe dem Kloster verliehen^). Da dies nun in unserer<br />

Urkunde nicht 6x^i-688Ì8 voi'I)Ì8 geschieht, so könnte man<br />

vermuthen, Adalbert habe darüber später noch eine beson<strong>der</strong>e<br />

Urkunde ausgestellt. Dieser Schluß würde jedoch nicht gerecht-<br />

fertigt fein, wie <strong>der</strong> übrige Inhalt des Diploms von 1233<br />

klar erkennen läßt. Bischof Konrad geht nämlich darin mit<br />

seinen Behauptungen über die bezügliche Thätigkeit des Adal-<br />

bert noch weiter. Er versichert positiv, <strong>der</strong>selbe habe zu <strong>der</strong><br />

betreffenden Verleihung die Zustimmung seines Domkapitels<br />

erhalten. Nun wissen wir aber bereits, daß das schlechterdings<br />

Auch diese Urkunde ist durch Schöttgeu beseitigt worden.<br />

vil'O cloiniuo<br />

llä K0U01'6M 66Ì omuipotLutis ot boati «loduuuiZ 6w. Interessant<br />

sti auch, daß in dieser Urkunde das Kloster als <strong>der</strong> clumacensischen<br />

Regel folgend bezeichnet wird.

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