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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Das Geschlecht <strong>der</strong> Mukermz. 275<br />

buch II, S. 161 ff.; Lisch Maltzan II, Nr. 281), ebenso<br />

wie die sechsmal längsgestreiften Schilde in den Siegeln des<br />

Iliui'iouZ 6t Vo1i-H(1ii8 äo Lroko vom Jahre 1349 (Meklbg.<br />

Urkbch. X. Nr. 6950) zunächst nur als ihren Besitzern eigenthümlich<br />

zu betrachten.<br />

Hatte schon jene Urkunde von 1324 uns einen Timmo<br />

Mukcrviz im Thcilbesitze von Vellin, Damgarten und Warsin<br />

gezeigt^), so vergeht doch fast ein Jahrhun<strong>der</strong>t, ehe wir<br />

an<strong>der</strong>e Spuren für die dortige Angesesscnheit <strong>der</strong> Mukerviz<br />

finden. Da im Jahre 1331 die Broker noch allein als<br />

Besitzer von Luckow genannt werden^), müssen die Mukerviz<br />

erst später in diesen Theil des Theilbesitzes eingetreten sein.<br />

Ausdrücklich im Besitz von Vogelsang werden letztere erst 1442<br />

genannt 6"), doch haben sie gewiß schon früher Antheil daran<br />

gewonnen, wann dies geschehen, ist freilich nicht mehr festzustellen.<br />

Die Brü<strong>der</strong> Bernd, Bertram und ihr Vetter Kurt<br />

sind die ersten, <strong>der</strong>en Auftreten in Urkunden 1410, 1417,<br />

1431 wahrscheinlich macht, daß sie südlich vom Haffe in ihren<br />

Besitzungen Bellin, Warsin und Damgarten ihren Aufenthalt<br />

hatten. Im Jahre 1410 verpfändeten Bernd und Bertram<br />

ihren Antheil an Latzeke, an zwei Brü<strong>der</strong> Fleming"), daher<br />

man vermuthen mag, daß ihnen an diesem Bcsitzantheil nördlich<br />

des Haffes wenig mehr gelegen war. Im Jahre 1417 verbürgen<br />

sich die Vettern Bernd und Kurt für eine Schuld des<br />

Hermann Hase, <strong>der</strong> auf Neu-Torgelow saß ^), und im Jahre<br />

1431 bekennt sich Jakob von Schwechten schuldig an Bertram<br />

Mukervisse 50 Mark Finkenaugen Stettiner Münze am nächsten<br />

Martinitage zu Ukermünde o<strong>der</strong> Neu-Torgelow zurückzuzahlen^).<br />

58) Siehe Anmerkung 25.<br />

n) Siehe Anmerkung 34.<br />

66) Staatsarchiv zu Stettin: Oi-iF. I^i-iv. Nr. 150, darin als<br />

Zeugen die drei Gebrü<strong>der</strong> ^ldreelit,, Ilmi-ik nn Lernt<br />

6') Siehe Anmerkung 19.<br />

N) Staatsarchiv zu Stettin: I^i'iv. Nr. 64.<br />

m) Ebenda: I^iv. Nr. 112.<br />

<strong>Baltische</strong> Smdicn XXXII. 4. ,

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