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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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von ssriedr. Schultz. 33<br />

diese Verleihungen näher an, so ergiebt sich für die neue<br />

Stiftung we<strong>der</strong> ein irgendwie erheblicher Besitz noch ein ncnnenswerthes<br />

Nutzungsrecht. Daß das Dorf Stolp verliehen<br />

wurde, war gewissermaßen selbstverständlich; denn es wäre zu<br />

jener Zeit unerhört gewesen, wenn ein Fürst bei Fundirung<br />

eines neuen Klosters demselben nicht zugleich die für letzteres<br />

namengebende Ortschaft mit ihren Einkünften übereignet hätte.<br />

Wie groß aber diese Einkünfte und die aus dem Dorfe zu<br />

Ziehenden Nutzungen waren, ist unmöglich zu ermitteln; sind<br />

wir doch völlig außer Stande, auch uur annähernd uns eine<br />

Vorstellung davon Zu machen, wie groß <strong>der</strong> genannte Ort o<strong>der</strong><br />

wie groß die Zahl seiner Bewohner gewesen ist. Wir würden die<br />

letztere nur in dem Falle als eine ziemlich beträchtliche annehmen<br />

dürfen, wenn unsere oben ausgesprochene Vermuthung,<br />

daß Stolsi in heidnischer Zeit eine Tempelstätte gewesen sei,<br />

sich urkundlich begründen ließe. Zwar wird hier nicht ausdrücklich<br />

gesagt, wie das in späteren Vcrleihungsurkunden an<br />

geistliche Stiftungen und auch bei denen unseres Klosters in<br />

<strong>der</strong> Regel geschieht, daß die Abgaben und Leistungen, welche<br />

die Einwohner bisher dem Landesherrn zu entrichten hatten,<br />

nuumehr dem Kloster zufallen sollten; doch ist dies ja selbstverständlich,<br />

da die Mönche eben dadurch die Eigenthümer<br />

des Dorfes wnrden nnd im Wesentlichen in alle die Rechte<br />

eintraten, welche vorher <strong>der</strong> Fürst besessen und ausgeübt hatte.<br />

Nach <strong>der</strong> Aualogie gleichzeitiger Urkunden müssen wir freilich<br />

annehmen, daß gewisse Dienstleistungen, die dort stets o<strong>der</strong> fast<br />

immer dem Landesherrn vorbehalten werden, und wovon ihre<br />

Unterthanen frei zu machen erst in einer späteren Zeit den<br />

Klöstern wenigstens theilweise gelang, auch hier stillschweigend<br />

ausgenommen sind. Doch beziehen sich diese nur auf Leistungen<br />

in Kriegszeiten, insbeson<strong>der</strong>e auf die Theilnahme an <strong>der</strong><br />

Landesvertheidigung und an <strong>der</strong> Befestigung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung<br />

<strong>der</strong> Burgen. Mit dem Dorfe Stolp war dem<br />

Kloster znglcich <strong>der</strong> Krug in demselben verliehen. Daß sich<br />

ein solcher hier befand, bestärkt uns in <strong>der</strong> Annahme, daß <strong>der</strong><br />

Ort <strong>der</strong> Einwohnerzahl nach ziemlich bedeutend gewesen sein<br />

Valtijchc <strong>Studien</strong>. XXXI. I

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