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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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von Dr. Vlümcke. 109<br />

altare <strong>der</strong> Capelle, dar man singende plecht des hilligen Lichnames<br />

mysse, wonliken genömet <strong>der</strong> Roden Capelle." Dieser<br />

Streit wird 1444 an S. Vincentius Tag (6. Juni) schiedsrichterlich<br />

<strong>der</strong>gestalt geschlichtet, daß sämmtliche Lehnsinhaber<br />

mit allen Nachkommen das Lehen anch ferner besitzen sollen;<br />

wem sie es verleihen, <strong>der</strong> soll die Rente erheben: 6 Mark<br />

ans dem Rathhause, den Rest im Dorfe Radekow. Ist kein<br />

Erbe mehr vorhanden, so fällt das Lehen an das Capitel<br />

unserer lieben Frauen. Aus diesem älteren Vorgange ergiebt<br />

sich, daß die oben ausgesprochene Vermuthung nicht ohne Analogie<br />

dasteht. Wie dem nun auch sein möge, jedenfalls kann<br />

es sich bei dem Zwiste Glindes und Grabows mit <strong>der</strong> Stadt<br />

nur um privatrechtliche Dinge gehandelt haben. Das beweist<br />

eben die ihm gestattete freie Abdankung, sein unangefochtenes<br />

Verbleiben in Stettin; wenigstens wird nirgends das Gegentheil<br />

berichtet, und Kanzow hätte es sicher nicht verschwiegen;<br />

es beweist das ferner die Theilnahme des Dietrich Grabow an<br />

dem Streite. Es ist ohne Zweifel <strong>der</strong>selbe Grabow ^) gemeint,<br />

welcher seit 1445 Rathmann, seit 1458 Bürgermeister, am<br />

Dinstage na Sunt Fabians Dage 1466 mit dem Stettiner Bürgermeister<br />

Betram Pawel, den Rathmannen Peter Farneholt und<br />

Joachim Mollentin im Namen von Stettin den Bertrag von<br />

Soldin unterzeichnete ^), welcher den pommerschen Erbstreit in<br />

<strong>der</strong> Weise beilegen sollte, daß die beiden Herzöge Erich und<br />

Wartislav das Erbe Ottos als brandenburgisches Lehen erhalten<br />

sollten. Das Abkommen erwies sich als unausführbar,<br />

und <strong>der</strong> Kurfürst Friedrich machte deshalb Stettin wie<strong>der</strong>holt<br />

die heftigsten Vorwürfe. So in einem Schreiben mHQä^68<br />

QH iniZOi-iooi-aik 1468 (2. Mai), 2") in dem es u. a. heißt:<br />

80 naa.ii6ii ^ I^v a.noi' äat A^ vii8 da.r a.u. to<br />

VQ8<br />

10V6Q vnä to 86AA6Q ... 8)' 1on6(i611 vnd 86(^611 VQ8<br />

's) Friedeborn II, Anhang, darnach starb Grabow schon 1468.<br />

") v. Raumer cod. 6ip1. N1-3.ua. coiit. I, S. 288.<br />

") Riedel, eoä. dipi. Li-auä. III, 5, S. 433.

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