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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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'<br />

Zur Geschichte <strong>der</strong> Apotheke in Barth. 201<br />

würde. Aber schon im November 1732 supplicirt <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Apotheke angestellte Provisor Karl Heinrich Willmsen bei<br />

<strong>der</strong> königlichen Regierung, ihm die Apotheke zu übertragen,<br />

ohne auf Conservirung <strong>der</strong> Wittwe Schmidt zu bestehen, <strong>der</strong>en<br />

bekannte Umstände ihm nicht verstatteten, eine eheliche Inclination<br />

auf sie zu faßen, o<strong>der</strong> ihm die Errichtung einer eigenen<br />

Apotheke zn gestatten.<br />

Der Rath, durch Rescript vom 14. November 1732 ausgefor<strong>der</strong>t,<br />

seine Gedanken über die Supplick zu eröffnen, erklärt,<br />

daß vermöge des ihm ertheilten Apotheken-Privilcgn ihm allein<br />

die Besetzung <strong>der</strong> Apotheke zustehe, daß er aber hierbei auf<br />

den Apothekergesellen Willmsen nicht refleetiren könne, da dieser,<br />

obwohl als Provisor für ein rühmliches Gehalt (von 1 Thlr.<br />

für die Woche) angestellt, sich bemüht habe, die Apotheke zu<br />

ruiniren und das oorpU8 zu schwächen, um solche <strong>der</strong>maleins<br />

für ein Geringes an sich zu bringen, auch in seinen Functionen<br />

je<strong>der</strong>zeit wi<strong>der</strong>spenstig und eigensinnig gewesen sei, den ganzen<br />

Sommer über nicht das Geringste destilliret und laboriret habe,<br />

und wenn Patienten gewesen, dieselben nicht habe besuchen<br />

wollen, wenn er nicht durch p6i'8U3.8ioue8 guter Freunde dazu<br />

aufgebracht worden u. s. w. Darauf rescribirte die königliche<br />

Regierung unterm 1. December 1732, daß sie keineswegs<br />

gemeint sei, den Rath in seinen Gerechtsamen zu kränken, und<br />

nur erwarten wolle, daß die vacante Apotheke ehestens mit<br />

einem tüchtigen Subjecte besetzt werde. Da indeß das Apotheken-Privilegium<br />

8ub expi'688Q O0uäitiou6 gewisser, dem<br />

vormaligen fürstlichen Hofe zu leistenden und darin benannten<br />

pi'^68t3.uä0i'nm ertheilt sei, so habe <strong>der</strong> Rath sich darüber<br />

zu erklären, in welcher Art statt sothaner nicht mehr practicablen<br />

Condition dem adlichen Jungfern-Kloster zu Barth, welchem<br />

Ihre Majestät alle dem vorigen fürstlichen Schlöffe zugestandenen<br />

6nwwm0uw beigelegt, einige äquivalente Prästation<br />

entwe<strong>der</strong> mittels eines jährlichen c^a^uti an Medicamenten<br />

o<strong>der</strong> sonst auf an<strong>der</strong>e Weise möge zufließen können. Der Rath<br />

gab die erfor<strong>der</strong>te Erklärung dahin ab, daß oer Apotheker bei<br />

fürstlichen Zeiten zwar die Confecturen, Marzipanen?c. an den

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