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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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von Friedr. Schultz. 43<br />

die aus annalistischen Quellen geschöpft sind, aus <strong>der</strong> eigenthümlichen<br />

Beschaffenheit <strong>der</strong> letzteren unschwer erklären. Daher<br />

möchten wir denn glauben, daß das Jahr 1155 als das<br />

des Ablebens unseres Pommernfürsten festzuhalten sein wird.<br />

Jedenfalls aber dürfen wir es als erwiesen ansehen, daß sein<br />

Tod im Jahre 1153 noch nicht erfolgt war.<br />

Die eben besprochene zweite Veweisquelle hat nun aber<br />

für uns noch ein an<strong>der</strong>weitiges Interefse, weshalb wir uns<br />

genöthigt sehen, bei ihr noch etwas länger zu verweilen. Sie<br />

erwähnt nämlich auch <strong>der</strong> Gründung des Klosters Stolp und<br />

zwar in einer Weise, die es höchst wahrscheinlich macht, daß<br />

<strong>der</strong> Concipient jener Aufzeichnung die Urkunde des Bischofs<br />

Adalbert, welche uns hier beson<strong>der</strong>s beschäftigt, gekannt und<br />

vor Augen gehabt habe. Auffallen muß uns dabei freilich,<br />

daß er abweichend von ihr das Jahr 1152 als das <strong>der</strong><br />

Gründung bezeichnet. Diese geringe Differenz ließe sich nun<br />

zwar schon durch ein bloßes Versehen erklären; möglich ist es<br />

aber auch, daß sie auf einer an<strong>der</strong>weitigen und zwar urkundlichen<br />

Nachricht beruht. Es liegt nämlich nicht außer dem<br />

Vereich des Denkbaren, daß neben unserer bischöflichen Urkunde,<br />

die wir als das eigentliche Stiftungsdiplom des stolper<br />

Klosters anzusehen uns berechtigt halten, auch uoch eine solche<br />

des Herzogs Ratibor existirt habe und von jenem Manne<br />

benutzt worden sei, welche die Gründung selbst und die zu<br />

ihrem Behufe von feiner Seite gefchehenen Schritte, fpeziell<br />

auch die oben von uns besprochenen Güterschenkungen bezeugte ^)<br />

und die möglicher Weise <strong>der</strong> Urkunde des Ndalbert sehr ähnlich<br />

lautete. War sie aber vorhanden, so ist anzunehmen, daß sie<br />

jedenfalls früher als die letztere ausgestellt wurde, und zwar<br />

wohl noch vor <strong>der</strong> Berufung <strong>der</strong> bergener Mönche, für die<br />

durch jene Schenkung erst die Grundlage ihrer Existenz in<br />

62) Die geringe Gewogenheit des Herzogs für die nene Stiftung,<br />

welche wir oben aus <strong>der</strong> ganzen Sachlage glaubten folgern zu müssen,<br />

schließt natürlich nicht ans, daß er trotzdem, da er einmal zn einer<br />

wenn auch noch so geringen Vergabnng an jene sich entschlossen hatte,<br />

auch ein rechtsgültiges Docnment darüber habe ausfertigen lassen.

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