Abschlussbericht - Alpenforschungsinstitut
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4 Marketingkonzept Grünes Band 154<br />
schlüsse und Überlegungen der Diskussionsplattform aufgreift und am Markt umsetzt. Dazu<br />
muss eine solche Organisation den Tourimussektor bestens kennen und auch die Verhal-<br />
tensweisen und Strategien der einzelnen Akteure. Zudem muss eine solche Organisation<br />
handlungsfähig sein, d.h. innerhalb eines von der Diskussionsplattform gesetzten Rahmens<br />
frei agieren können.<br />
4.3.2 Markenführung und Markenkommunikation<br />
Die eingetragene Marke „Grünes Band“ ist das einzige scharfe Instrument, um Fehlentwick-<br />
lungen entgegenzuwirken oder ungewünschte Prozesse abzublocken. Zeigen sich Marktteil-<br />
nehmer bezüglich der Erfüllung vereinbarter Kriterien oder Vorgehensweisen uneinsichtig, so<br />
kann der Markeninhaber diesen Nutzern der Marke auf gerichtlichem Wege das Nutzungs-<br />
recht entziehen. Dies sollte nur dann erfolgen, wenn die Mittel eines konstruktiven Dialogs<br />
ausgeschöpft sind. Dennoch hat der Markeninhaber die aufwändige Aufgabe, im Interesse<br />
aller Akteure entlang des Grünen Bandes, die Marke und damit ihren Wert vor Missbrauch<br />
zu schützen.<br />
Der beste Schutz einer Marke erfolgt dadurch, dass ihre Nutzung nur explizit im Einzelfall<br />
und per Nutzungsvertrag zugelassen wird. Der Nutzungsvertrag regelt Rechte und Pflichten<br />
zwischen Markeninhaber und Markennutzer. Die Rechte betreffen die Bedingungen der<br />
räumlichen und zeitlichen Übertragung der nicht exklusiven Nutzung der Marke, die Pflichten<br />
die genaue Regelung der Anwendung der Marke beim Nutzer und sich daraus gegebenen-<br />
falls ableitende Gebühren sowie den Schutz gegen Missbrauch oder die Bekanntmachung<br />
der Marke.<br />
Auch wenn auf den ersten Blick ein solches System sehr aufwändig erscheint, so lässt es<br />
sich ebenfalls in einem hierarchischen System organisieren, d.h. der Markeninhaber über-<br />
trägt den regionalen Dachorganisationen die Nutzung per Vertrag und erlaubt diesen wiede-<br />
rum die Nutzung an Dritte unter klar definierten Bedingungen weiter zu übertragen. In einem<br />
solchen Vertrag zwischen Markeninhaber und regionaler Dachorganisation lassen sich zu-<br />
dem die Kontroll- und Berichtspflichten an den Markeninhaber verankern.<br />
Für die touristische Nutzungseinräumung liegen mit fast allen Formen von Klassifizierungen<br />
oder Zertifizierungen bewährte Systeme vor. All diese Systeme beruhen auf Kriterienkatalo-<br />
gen, Kontroll- und Berichtspflichten. Ebenso sind viele der Systeme in der beschriebenen<br />
<strong>Abschlussbericht</strong> E+E-Vorstudie „Erlebnis Grünes Band“; März 2006<br />
BN/BUND-Projektbüro Grünes Band; <strong>Alpenforschungsinstitut</strong>, Büro für ökologische Studien