13.02.2013 Aufrufe

Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Mit der Erweiterung des Leistungsangebots der Verpflegungsbetriebe<br />

(gerade im Bereich der Bistros, Biergärten und Cafeterien) stellte sich<br />

zunehmend die Frage der Konkurrenz zu anderen, mit den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

nicht verbundenen, also privaten Unternehmen, deren Zielsetzung<br />

sich mit der der <strong>Studentenwerk</strong>e überschneidet. Durch die<br />

gastronomische Betätigung der <strong>Studentenwerk</strong>e fühlen sich private<br />

Anbieter gelegentlich beeinträchtigt. Die Vorschriften des Unlauteren<br />

Wettbewerbs (UWG) sind nicht auf das Handeln Privater beschränkt,<br />

sondern gelten auch für Angebote öffentlicher Einrichtungen, mithin<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e. Auch wenn in Einzelfällen das gastronomische<br />

Leistungsangebot der <strong>Studentenwerk</strong>e die Erwerbschancen privater<br />

Gastronomen beeinträchtigen könnte, so scheint aus Sicht des DSW<br />

und nach Auffassung einiger Experten die Verletzung der Eigentumsgarantie<br />

(Art. 14 Abs.1 S.1 GG) privater Wettbewerber weiterhin nicht<br />

gegeben.<br />

Themenschwerpunkte waren hierzu im vergangenen Jahr vorrangig:<br />

- Wettbewerbsrechtliche Einordnung und Wettbewerbsteilnahme<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

- Auswirkungen der Neufassung des UWG vom 3.7.<strong>2004</strong><br />

- Genehmigungspflicht nach dem GastG/Gaststättenkonzession<br />

3.6 Neuste Entwicklung im Vergaberecht<br />

Im Berichtszeitraum ist die Zahl der vergaberechtlichen Streitigkeiten<br />

stark gestiegen. Dadurch haben sich das materielle Vergaberecht des<br />

Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, seine Vergabeverordnung<br />

und seine Verdingungsordnungen weiterentwickelt und verknüpft.<br />

Die <strong>Studentenwerk</strong>e haben somit eine immer umfangreicher<br />

werdende Rechtssprechung der Vergabesenate und des EuGH zu<br />

beachten.<br />

Die Entwicklung des Auftraggeberbegriffs nach § 98 Nr. 2 GWB ist stärker<br />

als andere Felder des Vergaberechts durch die Entscheidungspraxis<br />

des EuGH geprägt. Auch die Qualifizierung der <strong>Studentenwerk</strong>e als<br />

öffentliche Auftraggeber im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung<br />

wird nach wie vor kontrovers diskutiert. Die Vergabekammer<br />

bei der Bezirksregierung Arnsberg hat in einem Beschluss zur IHK<br />

entschieden, dass die Benennung im Anhang der Baukoordinierungsrichtlinie<br />

(in der auch die <strong>Studentenwerk</strong>e aufgeführt sind) nicht mit<br />

konstituierender Wirkung dahingehend auszulegen ist, dass damit die<br />

Eigenschaft des öffentlichen Auftraggebers bereits feststünde. Vielmehr<br />

sei in jedem Einzelfall das Vorliegen der Voraussetzungen des<br />

§ 98 Nr. 2 GWB zu prüfen. Die Entscheidung belegt, dass es keine<br />

Indizwirkung in Bezug auf die personelle Anwendbarkeit des § 98<br />

GWB geben kann, und dass sich eine klare Einordnung unter den Auftraggeberbegriff<br />

des GWB schwierig gestaltet. Die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

Wirtschaftsfragen / Mensen<br />

101

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!