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Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

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Studienfinanzierung<br />

Zuwanderungsgesetz<br />

70<br />

Von 17 Auslandsämtern befinden sich elf bei <strong>Studentenwerk</strong>en und<br />

sechs bei kommunalen/regionalen (Landes-)Ämtern (Die Universität<br />

Saarland hat intern das <strong>Studentenwerk</strong> im Saarland beauftragt).<br />

1.5.3 BAföG-Formblatt-Verwaltungsvorschrift <strong>2004</strong><br />

Am 6.7.<strong>2004</strong> wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt die „Allgemeine<br />

Verwaltungsvorschrift zur Bestimmung der Formblätter nach § 46 Abs. 3<br />

des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-FormblattVwV<br />

<strong>2004</strong>)“ bekannt gegeben (GMBl. <strong>2004</strong> S. 671).<br />

Die neuen BAföG-Formblätter sollen<br />

- inhaltlich an die seit 2001 vorgenommenen Rechtsänderungen<br />

angepasst<br />

- aufgrund der Erfahrungen der Verwaltungspraxis eingehend<br />

überarbeitet sowie<br />

- grafisch übersichtlicher und bürgerfreundlicher gestaltet sein.<br />

Gemäß Artikel 2 trat die BAföG-FormblattVwV <strong>2004</strong> am 7.7.<strong>2004</strong> (am<br />

Tage nach ihrer Bekanntmachung) in Kraft. Gleichzeitig trat die BAföG-<br />

FormblattVwV 2001 außer Kraft.<br />

1.5.4 BAföG-Änderung aufgrund des Zuwanderungsgesetzes ab<br />

1.1.2005<br />

Am 5.8.<strong>2004</strong> ist im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur Steuerung und<br />

Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und<br />

der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)“<br />

vom 30.8.<strong>2004</strong> (BGBl. I S. 1950) verkündet worden.<br />

Durch Artikel 10 Nr. 3 des Zuwanderungsgesetzes wird das BAföG<br />

geändert. Die Änderungen betreffen § 5 (Ausbildung im Ausland) und<br />

§ 8 BAföG (Staatsangehörigkeit). Die Änderungen beinhalten eine<br />

Anpassung an die neuen Begrifflichkeiten im Zuwanderungsgesetz.<br />

Die Änderungen des BAföG treten am 1.1.2005 in Kraft.<br />

1.5.5 BAföG-Auslandszuschlagsverordnung<br />

Eine „Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die<br />

Zuschläge zu einem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

bei einer Ausbildung im Ausland (6. BAföG-Auslandszuschlags-<br />

VÄndV)“ liegt seit dem 15.9.<strong>2004</strong> als Bundesrats-Drucksache 694/04<br />

vor. Mit ihr sollen die Auslandszuschläge (außerhalb der EU) den veränderten<br />

Lebenshaltungskosten und Kaufkraftverhältnissen (Stichtag<br />

31.12.2003) angepasst werden. Die BAföG-Auslandszuschläge in den<br />

zehn EU-Beitrittsstaaten (EU-Erweiterung 1.5.<strong>2004</strong>) werden gestrichen.

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