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Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

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Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

242<br />

bestehende Studienfinanzierung aus Zuschuss und unverzinslichem<br />

Darlehen.<br />

- Anreize zugunsten einer Entscheidung für ein Studium durch<br />

eine Deckelung des Darlehens auf 10.000 Euro.<br />

- Berücksichtigung der an ein Studium anschließenden Existenzund<br />

Familiengründungsphase durch einen Rückzahlungsbeginn<br />

fünf Jahre nach der Regelstudienzeit, einkommensabhängige,<br />

niedrige Rückzahlungsraten sowie lange Laufzeiten.<br />

- Berücksichtigung besonderer Lebenslagen (z.B. Krankheit,<br />

Behinderung, Kindererziehung, Ehrenamtliche Tätigkeit in<br />

Hochschulgremien, erstmaliges Scheitern in Zwischenprüfung<br />

und Examen, Unterhaltsverweigerung) durch besondere Auffangtatbestände<br />

zur Vermeidung eines Studienabbruchs.<br />

- Ermöglichung einer Studienfinanzierung für Teilzeitstudierende.<br />

- Unbürokratische Finanzierungsalternativen für Fälle, die durch<br />

das abstrakt-generelle Normenraster eines Gesetzes fallen.<br />

Begründung:<br />

Trotz gestiegener Studienanfängerquote auf inzwischen 37 % bleibt<br />

die Zahl der Hochschulabsolventen eines Altersjahrganges in Deutschland<br />

mit ihrem parallelen Anstieg von 16 auf 19 % seit 1998 erheblich<br />

unter den internationalen Vergleichsquoten: In den OECD-Staaten verlassen<br />

im Durchschnitt 32 % der Studienanfänger ihre Hochschule mit<br />

einem Abschluss.<br />

Daher ist nicht nur die Quote der Studienanfänger eines Altersjahrgangs<br />

zu berücksichtigen, entscheidend ist die vielmehr die Quote der<br />

Hochschulabsolventen.<br />

Damit rückt die Förderung während des Studienverlaufs in den Focus.<br />

Die HIS-Studie über Ursachen des Studienabbruchs zeigt, dass finanzielle<br />

Probleme der Studierenden eine wesentliche Ursache für die<br />

Aufgabe des Studiums darstellen. Bei 17 % gaben die finanziellen<br />

Gründe letztlich den Ausschlag für die Aufgabe des Studiums; bei über<br />

der Hälfte, bei 52 % führten u.a. finanzielle Sorgen zur vorzeitigen<br />

Exmatrikulation ohne Examen.<br />

Die Sicherheit einer sozial gerechten individuellen Studienfinanzierung<br />

ist insoweit nicht nur bei der generellen Entscheidung im Elternhaus<br />

für die Aufnahme eines Studiums wichtig, sondern von Studienbeginn<br />

bis Studienabschluss ein wesentlicher Garant des Studienfortschritts.<br />

Die o.g. Ziele und Eckpunkte werden in einigen Punkten bereits von<br />

dem staatlichen Studienfinanzierungssystem BAföG erfüllt.<br />

Ziel des BAföG ist die Verknüpfung eines sozialpolitischen mit einem<br />

bildungspolitischen Ansatz. „Der soziale Rechtsstaat, der soziale<br />

Unterschiede durch eine differenzierte Sozialordnung auszugleichen

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