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Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

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4. Wahrnehmung sozialpolitischer Interessen<br />

4.1 17. Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

Im Juli <strong>2004</strong> wurden die Ergebnisse der 17. Sozialerhebung des DSW<br />

zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden vorgestellt.<br />

Um die Situation ausländischer Studierender genau erfassen zu können,<br />

gibt das DSW bereits seit 1996 die Sonderauswertung „Internationalisierung<br />

des Studiums: ausländische Studierende in Deutschland,<br />

deutsche Studierende im Ausland“ in Auftrag. Diese Studie hat sich als<br />

ausgezeichnetes Mittel bewährt, um die Interessen ausländischer Studierender<br />

– auch auf politischer Ebene – zu thematisieren. Darüber<br />

hinaus sind die Ergebnisse eine wichtige Grundlage, um neben dem<br />

klassischen Leistungsspektrum besondere Serviceangebote, ausgerichtet<br />

auf die spezifische Situation und die Bedürfnisse ausländischer Studierender,<br />

zu entwickeln. Der gesonderte Bericht im Rahmen der 17.<br />

Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s wird voraussichtlich<br />

im Mai 2005 vorliegen.<br />

4.2 Zuwanderungsgesetz<br />

Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

Auch im Jahr <strong>2004</strong> beobachtete die Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

kontinuierlich die Entwicklung und Diskussion um das Zuwanderungsgesetz.<br />

Die Servicestelle informierte die <strong>Studentenwerk</strong>e regelmäßig<br />

und aktuell über die wesentlichen Fortschritte.<br />

Im Sommer <strong>2004</strong> hat das Zuwanderungsgesetz die letzte Hürde genommen,<br />

am 1. Januar 2005 wird es in Kraft treten. Das DSW begrüßt<br />

die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes, da damit ein wichtiger<br />

Beitrag zur Schaffung gastfreundlicher Rahmenbedingungen für<br />

den Studienaufenthalt ausländischer Studierender geschaffen wird:<br />

Im Zuge der Neuregelungen der Aufenthaltstitel erhalten ausländische<br />

Studienbewerber und Studierende künftig anstatt einer Aufenthaltsbewilligung<br />

eine Aufenthaltserlaubnis. Die Erteilung von Aufenthaltsund<br />

Arbeitserlaubnis wird künftig in einem intern abgestimmten Vorgang<br />

erfolgen. Für studienvorbereitende Maßnahmen wird die Aufenthaltserlaubnis<br />

maximal für zwei Jahre erteilt. Die Aufenthaltsdauer als<br />

Studienbewerber darf längstens neun Monate betragen. Im Falle des<br />

Studiums wird die Aufenthaltserlaubnis für zunächst zwei Jahre erteilt<br />

und kann dann um jeweils zwei weitere Jahre verlängert werden.<br />

Wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde, kann nun die<br />

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Suche eines Arbeitsplatzes bis zu<br />

einem Jahr verlängert werden, der Arbeitsplatz muss allerdings dem<br />

Studienabschluss angemessen sein.<br />

Zuwanderungsgesetz<br />

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