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Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

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Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

238<br />

3. Studienstrukturreform sozial gerecht gestalten<br />

Die 65. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

(DSW) fordert<br />

- die Hochschulen und Akkreditierungsagenturen auf, bei der<br />

Einrichtung von Bachelor- und Masterstudiengängen die Notwendigkeit<br />

der Studienfinanzierung durch Erwerbsarbeit und<br />

Erschwernisse durch spezifische Lebens- und Studiensituationen<br />

zu berücksichtigen, sowie Möglichkeiten eines Hochschulwechsels,<br />

eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes und<br />

des ehrenamtlichen Engagements nicht einzuschränken,<br />

- die Hochschulen auf, bei der Durchführung ihres Auswahlrechts<br />

von Studienbewerber/innen sowie beim Übergang von Bachelor-<br />

und Masterstudiengängen die Durchlässigkeit zu gewährleisten<br />

und Vorsorge gegen jegliche Diskriminierung zu treffen,<br />

- die Länder auf, die Durchlässigkeit bei den Übergängen nicht zu<br />

beschränken,<br />

- Bund und Länder auf, die staatliche Studienfinanzierung BAföG<br />

wie bisher bis zum Abschluss eines Mastergrades zu gewährleisten,<br />

- Bund und Länder auf, die staatliche Studienfinanzierung BAföG<br />

auch für Teilzeitstudierende zu ermöglichen,<br />

- die Hochschulen und Akkreditierungsagenturen auf, Regelungen<br />

zu treffen, dass durch ehrenamtliches Engagement erworbene<br />

Schlüsselqualifikationen („Soft-Skills“) im Rahmen der<br />

Studienleistungen honoriert werden,<br />

- Bund, Länder und Hochschulen auf, die mit der Studienstrukturreform<br />

verbundene Chance zu nutzen, besonders auch Studieninteressierte<br />

aus bildungsfernen Schichten für ein Studium<br />

zu motivieren,<br />

- die Länder auf, die aus der Studienstrukturreform resultierende<br />

Verdichtung des Studiums und höhere Präsenzpflicht – die zu<br />

einem anderen Nutzungsgrad von Einrichtungen von <strong>Studentenwerk</strong>en,<br />

z. B. Wohnheime, Mensen, Cafeterien usw. führt –<br />

zu beachten und deshalb zusätzliche Mittel für den Ausbau dieser<br />

Einrichtungen zur Verfügung zu stellen,

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