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Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

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Studienfinanzierung<br />

86<br />

http://www.hrk.de/de/presse/95_1701.php<br />

http://www.hrk.de/de/download/dateien/Finanzierung.pdf<br />

BDA-Modell<br />

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat<br />

am 29.9.<strong>2004</strong> mit dem Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz<br />

(HRK) Prof. Dr. Peter Gaehtgens und dem baden-württembergischen<br />

Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg ein Modell zur Studienfinanzierung<br />

vorgeschlagen, bei dem der Staat, die Studierenden und<br />

deren Familien die gesamte Kostenlast der Studienfinanzierung tragen.<br />

http://www.bdaonline.de/www/bdaonline.nsf/id/22E22EA09832429<br />

DC1256F1E002058F8?Open&ccm=300270&L=DE&markedcolor=<br />

Nutznießer sollen hingegen die Arbeitgeber und die Hochschulen sein.<br />

Die Arbeitgeber finden – für sie kostenlos – fertig ausgebildete Akademiker<br />

auf dem Arbeitsmarkt vor. Die Hochschulen wollen weiter staatliche<br />

Zuschüsse erhalten, obwohl sie sich als autonome Hochschulen<br />

die Studierenden selbst aussuchen wollen und damit die Grundrechtsgarantie<br />

auf Berufsausbildungsfreiheit negieren.<br />

Das Modell des BDA sieht vor:<br />

1. Ein Ausbildungsbudget vom Staat in Höhe von 15.000 Euro als<br />

Zuschuss für alle Studierenden<br />

(Dafür sollen Kindergeld/Steuerfreibeträge/BAföG entfallen. Seit 1996<br />

hätte der BDA aufgrund der gescheiterten 1. Version des Körbe-<br />

Modells der KMK wissen müssen, dass die steuerliche Entlastung mit<br />

dem Familienleistungsausgleich an den Besteuerungszeitraum gebunden<br />

ist und nicht summarisch aufgerechnet werden kann.)<br />

2. Gewährung eines staatlich finanzierten Darlehens ohne Prüfung des<br />

Vermögens von Studierenden und Eltern in Höhe von<br />

- maximal 17.600 Euro für Studienbeiträge (Studiengebühren)<br />

plus<br />

- maximal 18.000 Euro für den Lebensunterhalt während des Studiums.<br />

- Verzinsung in Höhe des EURIBOR + 1 % Verwaltungskosten<br />

- Rückzahlungsbeginn 6 Monate nach Studienabschluss<br />

- Tilgung ab einem Bruttojahreseinkommen von<br />

- 12.500 Euro bei Singles<br />

- 25.000 Euro bei Verheirateten<br />

- plus 3.000 Euro für jedes Kind<br />

- Es ist zwischen vier Tilgungsalternativen zu wählen:<br />

- Rückzahlung in einer Summe<br />

- dreijährige Tilgung<br />

- fünfjährige Tilgung<br />

- zehnjährige Tilgung<br />

- Kosten der Ausfallbürgschaft des Staates ungeklärt

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