Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk
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Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />
176<br />
Finanzierungsnachweis<br />
Die Vorschläge des DSW zur Flexibilisierung der arbeitsrechtlichen<br />
Regelungen für Studierende aus Nicht-EU-Staaten wurden realisiert –<br />
sie ermöglichen nun, dass diese Studierenden bundesweit statt wie<br />
bislang 90 ganze Tage auch an 180 halben Tagen im Jahr erwerbstätig<br />
sein können.<br />
Als Beschäftigungszeiten werden jetzt auch im Fall, dass die Beschäftigung<br />
nicht über einen längeren Zeitraum verteilt erfolgt, sondern<br />
zusammenhängend z.B. in den Semesterferien ausgeübt wird, nur die<br />
Arbeitstage angerechnet, an denen tatsächlich gearbeitet wurde. Bisher<br />
war für ausländische Studierende von Nachteil, dass an einigen Standorten<br />
bei zusammenhängender Tätigkeit auch arbeitsfreie Tage wie der<br />
Samstag und Sonntag mitgezählt wurden, und dass sich dadurch die<br />
Anzahl der arbeitserlaubnisfreien Tage reduzierte.<br />
Zusätzlich zu den 90 ganzen/180 halben Tagen durften bisher nur studentische<br />
Nebenjobs in Form einer wissenschaftlichen Tätigkeit an<br />
einer Hochschule ausgeübt werden. Erfreulich ist, dass ab 1. Januar<br />
2005 bundesweit auch als Wohnheimtutor im <strong>Studentenwerk</strong> ohne<br />
zeitliche Beschränkung und zusätzlich zu den 90 ganzen/180 halben<br />
Tagen gearbeitet werden darf. Das Zuwanderungsgesetz erkennt diese<br />
Tätigkeit als hochschulbezogene Tätigkeit im fachlichen Zusammenhang<br />
mit dem Studium in einer hochschulnahen Organisation an.<br />
Eine weitere Änderung ergibt sich hinsichtlich des Finanzierungsnachweises:<br />
Bei der Einrichtung eines Sperrkontos zum Nachweis ausreichender<br />
Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts darf künftig von diesem<br />
Konto monatlich nur 1/12 des eingezahlten Betrags ausgezahlt werden.<br />
Diese bisher nur in einzelnen Bundesländern gemachte Vorgabe<br />
wird damit zur bundesweit verbindlichen Regelung.<br />
Aufenthalts- und arbeitsrechtliche Bestimmungen für Studierende aus<br />
den EU-Beitrittstaaten<br />
Studierende aus den EU-Beitrittsstaaten können bereits seit dem 1. Mai<br />
<strong>2004</strong> ohne Visum nach Deutschland einreisen. Die bisherige Aufenthaltserlaubnis-EG<br />
und damit die Pflicht einen Aufenthaltstitel zu beantragen,<br />
besteht ab 1. Januar 2005 für EU-Bürger nicht mehr. EU-Bürger<br />
müssen sich, so wie deutsche Staatsangehörige, nur noch beim Einwohnermeldeamt<br />
anmelden.<br />
Hinsichtlich des Arbeitsgenehmigungsrechts findet – mit Ausnahme<br />
von Malta und Zypern – jedoch keine Gleichstellung der neuen Beitrittsstaaten<br />
mit den übrigen EU-Staaten statt. Studierende aus den<br />
neuen EU-Beitrittsstaaten dürfen daher nicht mehr als 90 Tage/180<br />
halbe Tage genehmigungsfrei arbeiten. Eine positive Veränderung<br />
bringt der EU-Beitritt jedoch bei der Vorrangprüfung: Bewerber um