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Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

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Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

176<br />

Finanzierungsnachweis<br />

Die Vorschläge des DSW zur Flexibilisierung der arbeitsrechtlichen<br />

Regelungen für Studierende aus Nicht-EU-Staaten wurden realisiert –<br />

sie ermöglichen nun, dass diese Studierenden bundesweit statt wie<br />

bislang 90 ganze Tage auch an 180 halben Tagen im Jahr erwerbstätig<br />

sein können.<br />

Als Beschäftigungszeiten werden jetzt auch im Fall, dass die Beschäftigung<br />

nicht über einen längeren Zeitraum verteilt erfolgt, sondern<br />

zusammenhängend z.B. in den Semesterferien ausgeübt wird, nur die<br />

Arbeitstage angerechnet, an denen tatsächlich gearbeitet wurde. Bisher<br />

war für ausländische Studierende von Nachteil, dass an einigen Standorten<br />

bei zusammenhängender Tätigkeit auch arbeitsfreie Tage wie der<br />

Samstag und Sonntag mitgezählt wurden, und dass sich dadurch die<br />

Anzahl der arbeitserlaubnisfreien Tage reduzierte.<br />

Zusätzlich zu den 90 ganzen/180 halben Tagen durften bisher nur studentische<br />

Nebenjobs in Form einer wissenschaftlichen Tätigkeit an<br />

einer Hochschule ausgeübt werden. Erfreulich ist, dass ab 1. Januar<br />

2005 bundesweit auch als Wohnheimtutor im <strong>Studentenwerk</strong> ohne<br />

zeitliche Beschränkung und zusätzlich zu den 90 ganzen/180 halben<br />

Tagen gearbeitet werden darf. Das Zuwanderungsgesetz erkennt diese<br />

Tätigkeit als hochschulbezogene Tätigkeit im fachlichen Zusammenhang<br />

mit dem Studium in einer hochschulnahen Organisation an.<br />

Eine weitere Änderung ergibt sich hinsichtlich des Finanzierungsnachweises:<br />

Bei der Einrichtung eines Sperrkontos zum Nachweis ausreichender<br />

Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts darf künftig von diesem<br />

Konto monatlich nur 1/12 des eingezahlten Betrags ausgezahlt werden.<br />

Diese bisher nur in einzelnen Bundesländern gemachte Vorgabe<br />

wird damit zur bundesweit verbindlichen Regelung.<br />

Aufenthalts- und arbeitsrechtliche Bestimmungen für Studierende aus<br />

den EU-Beitrittstaaten<br />

Studierende aus den EU-Beitrittsstaaten können bereits seit dem 1. Mai<br />

<strong>2004</strong> ohne Visum nach Deutschland einreisen. Die bisherige Aufenthaltserlaubnis-EG<br />

und damit die Pflicht einen Aufenthaltstitel zu beantragen,<br />

besteht ab 1. Januar 2005 für EU-Bürger nicht mehr. EU-Bürger<br />

müssen sich, so wie deutsche Staatsangehörige, nur noch beim Einwohnermeldeamt<br />

anmelden.<br />

Hinsichtlich des Arbeitsgenehmigungsrechts findet – mit Ausnahme<br />

von Malta und Zypern – jedoch keine Gleichstellung der neuen Beitrittsstaaten<br />

mit den übrigen EU-Staaten statt. Studierende aus den<br />

neuen EU-Beitrittsstaaten dürfen daher nicht mehr als 90 Tage/180<br />

halbe Tage genehmigungsfrei arbeiten. Eine positive Veränderung<br />

bringt der EU-Beitritt jedoch bei der Vorrangprüfung: Bewerber um

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