Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk
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war es, einen Überblick über den aktuellen Stand des Einsatzes von<br />
„Chipkarten“ zu erhalten. Die Datenauswertung (Systemtechnologie,<br />
Hersteller, Verwendungszweck der Karten u.a.) wurde im Rahmen<br />
eines Workshops während der Mensatagung diskutiert. Zu dem Thema<br />
besteht weiterer Handlungsbedarf für einen kontinuierlichen, fachlichen<br />
Austausch unter den interessierten <strong>Studentenwerk</strong>en. Einige<br />
Schwerpunkte wie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Kooperationen<br />
mit den Hochschulen, Sicherheitsfragen und die Zusammenarbeit mit<br />
den Hard- und Softwareanbietern werden weiter bearbeitet.<br />
3.1.5 Verpflegungssysteme im internationalen Vergleich<br />
Die europäische Dimension im Bildungsbereich gewinnt immer mehr<br />
an Bedeutung, und damit auch der internationale Vergleich der Organisationsformen<br />
der sozialen Leistungen. Auf Anregung des Ausschusses<br />
Verpflegung wurde im Berichtsjahr eine E-Mail-Umfrage zu<br />
Verpflegungssystemen in europäischen und außereuropäischen Partnerländern<br />
des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s durchgeführt. An der<br />
Datenerhebung haben sich folgende Länder beteiligt: Belgien, China,<br />
Großbritannien, Irland, Italien, die Niederlande, Schweden, Portugal<br />
und die USA. Die Antworten sind jedoch nicht verallgemeinerbar und<br />
vergleichbar, da die Darstellungen der Organisation und Finanzierung<br />
meist sehr subjektiv und auf den Einzelfall einer Hochschule bezogen<br />
waren. Die meisten Einrichtungen in diesen Ländern werden von privaten<br />
Caterern bewirtschaftet. Selten sind Hochschulen und Studentenvereinigungen<br />
Betreiber von Mensen und Cafeterien.<br />
3.2 Lebensmittelrecht<br />
3.2.1 Kennzeichnung von genetisch veränderten Lebensmitteln in<br />
der Gemeinschaftsverpflegung<br />
Die Zulassung und die Kennzeichnung von Lebensmitteln aus GVO<br />
(gentechnisch veränderte Organismen) ist seit 1997 in der Novel-Food-<br />
Verordnung geregelt. Die Bestimmungen zur Kennzeichnungspflicht<br />
und zur Rückverfolgbarkeit sind im Berichtszeitraum verschärft worden.<br />
Seit dem 18. April <strong>2004</strong> gelten zwei neue, erweiterte Vorschriften<br />
zur Kennzeichnung der GVO:<br />
Mit In-Kraft-Treten der EU-Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und<br />
1830/2003 vom 22.9.2003 wurden die Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit<br />
und Kennzeichnung von genetisch veränderten Lebensund<br />
Futtermitteln neu gefasst. So muss eine Kennzeichnung auch<br />
dann erfolgen, wenn im Lebensmittel selbst GVO nicht mehr nachweisbar<br />
sind. Auch wurde der Schwellenwert für eine zufällige, unbeabsichtigte<br />
oder technologisch unvermeidbare Kontamination mit<br />
GVO-Bestandteilen auf 0,9 % abgesenkt.<br />
Wirtschaftsfragen / Mensen<br />
„Chipkarten“<br />
Bestimmungen zur<br />
Kennzeichnungspflicht<br />
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