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Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

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war es, einen Überblick über den aktuellen Stand des Einsatzes von<br />

„Chipkarten“ zu erhalten. Die Datenauswertung (Systemtechnologie,<br />

Hersteller, Verwendungszweck der Karten u.a.) wurde im Rahmen<br />

eines Workshops während der Mensatagung diskutiert. Zu dem Thema<br />

besteht weiterer Handlungsbedarf für einen kontinuierlichen, fachlichen<br />

Austausch unter den interessierten <strong>Studentenwerk</strong>en. Einige<br />

Schwerpunkte wie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Kooperationen<br />

mit den Hochschulen, Sicherheitsfragen und die Zusammenarbeit mit<br />

den Hard- und Softwareanbietern werden weiter bearbeitet.<br />

3.1.5 Verpflegungssysteme im internationalen Vergleich<br />

Die europäische Dimension im Bildungsbereich gewinnt immer mehr<br />

an Bedeutung, und damit auch der internationale Vergleich der Organisationsformen<br />

der sozialen Leistungen. Auf Anregung des Ausschusses<br />

Verpflegung wurde im Berichtsjahr eine E-Mail-Umfrage zu<br />

Verpflegungssystemen in europäischen und außereuropäischen Partnerländern<br />

des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s durchgeführt. An der<br />

Datenerhebung haben sich folgende Länder beteiligt: Belgien, China,<br />

Großbritannien, Irland, Italien, die Niederlande, Schweden, Portugal<br />

und die USA. Die Antworten sind jedoch nicht verallgemeinerbar und<br />

vergleichbar, da die Darstellungen der Organisation und Finanzierung<br />

meist sehr subjektiv und auf den Einzelfall einer Hochschule bezogen<br />

waren. Die meisten Einrichtungen in diesen Ländern werden von privaten<br />

Caterern bewirtschaftet. Selten sind Hochschulen und Studentenvereinigungen<br />

Betreiber von Mensen und Cafeterien.<br />

3.2 Lebensmittelrecht<br />

3.2.1 Kennzeichnung von genetisch veränderten Lebensmitteln in<br />

der Gemeinschaftsverpflegung<br />

Die Zulassung und die Kennzeichnung von Lebensmitteln aus GVO<br />

(gentechnisch veränderte Organismen) ist seit 1997 in der Novel-Food-<br />

Verordnung geregelt. Die Bestimmungen zur Kennzeichnungspflicht<br />

und zur Rückverfolgbarkeit sind im Berichtszeitraum verschärft worden.<br />

Seit dem 18. April <strong>2004</strong> gelten zwei neue, erweiterte Vorschriften<br />

zur Kennzeichnung der GVO:<br />

Mit In-Kraft-Treten der EU-Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und<br />

1830/2003 vom 22.9.2003 wurden die Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit<br />

und Kennzeichnung von genetisch veränderten Lebensund<br />

Futtermitteln neu gefasst. So muss eine Kennzeichnung auch<br />

dann erfolgen, wenn im Lebensmittel selbst GVO nicht mehr nachweisbar<br />

sind. Auch wurde der Schwellenwert für eine zufällige, unbeabsichtigte<br />

oder technologisch unvermeidbare Kontamination mit<br />

GVO-Bestandteilen auf 0,9 % abgesenkt.<br />

Wirtschaftsfragen / Mensen<br />

„Chipkarten“<br />

Bestimmungen zur<br />

Kennzeichnungspflicht<br />

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