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Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

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Der Grad der Entbürokratisierung und der Verwaltungsvereinfachung<br />

durch den Gesetzentwurf wurde als gering eingestuft, das DSW<br />

begrüßt aber auch kleine Schritte in die richtige Richtung.<br />

Das DSW forderte die Bundesregierung daher auf, unter Berücksichtigung<br />

der Vorschläge des Beschlusses der DSW-Mitgliederversammlung<br />

den Gesetzentwurf noch einmal zu überdenken.<br />

Die Stellungnahme des DSW wurde an Bundesbildungsministerin<br />

Edelgard Bulmahn, die Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag,<br />

die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung<br />

des Deutschen Bundestages, die Vorsitzende des<br />

Ausschusses für Kulturfragen des Bundesrates, den Unterausschuss für<br />

studentische Angelegenheiten der Kultusministerkonferenz (KMK)<br />

und die Mitglieder des DSW-Kuratoriums versandt. Das BMBF hat<br />

geantwortet, dass es Verständnis für die Forderung nach einer Anhebung<br />

der BAföG-Parameter habe, über diese aber erst im Zusammenhang<br />

mit dem 16. Bericht nach § 35 BAföG entscheiden werde.<br />

Schließlich habe die Bundesregierung mit dem Ausbildungsförderungsreformgesetz<br />

2001 bereits das Ausgabenvolumen mit wesentlichen<br />

Verbesserungen angehoben. Der Gesetzentwurf enthalte wichtige<br />

und notwendige Beiträge zur Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung.<br />

Am 9.7.<strong>2004</strong> beschloss das Plenum des Bundesrates eine Stellungnahme<br />

zum Gesetzentwurf der Bundesregierung einer 21. BAföG-Novelle<br />

(BR-Drs. 435/04 (Beschluss))<br />

Inhalt:<br />

- Ablehnung des Vorschlags der Bundesregierung, einen aufgrund<br />

der Eheschließung mit einer oder einem Deutschen abgeleiteten<br />

BAföG-Anspruch des ausländischen Ehegatten nicht wegen dauernder<br />

Trennung oder Scheidung entfallen zu lassen. Begründung:<br />

Haushaltslage lässt keine Ausweitung des Anspruchs zu<br />

(Empfehlung Finanzausschuss des Bundesrates).<br />

- vereinfachtes Verfahren beim BAföG-Krankenversicherungszuschlag<br />

- Arbeitslosengeld und Krankengeld des Auszubildenden wird –<br />

soweit es der Finanzierung des Lebensbedarfs dient – als Einkommen<br />

des Auszubildenden beim BAföG angerechnet.<br />

Weitergehende Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses des<br />

Bundesrates, wie die Herabsetzung der BAföG-Altersgrenze von 30 auf<br />

27 oder BAföG-Vorausleistung nur noch als verzinsliches Bankdarlehen<br />

usw. – die der Ausschuss für Kulturfragen nicht empfohlen hat –<br />

griff das Bundesratsplenum in seiner Stellungnahme nicht auf.<br />

Der Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg wurde damit verworfen.<br />

Studienfinanzierung<br />

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