Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk
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Studienfinanzierung<br />
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5.4 Bildung als öffentliches Gut<br />
Seit Anfang 2000 wird im Rahmen der World Trade Organization<br />
(WTO) über eine Weiterentwicklung des GATS (General Agreement on<br />
Trades in Services) mit dem Ziel einer Erhöhung des Liberalisierungsniveaus<br />
des Welthandels mit Dienstleistungen verhandelt.<br />
Im Zuge der neuen Verhandlungsrunde kommt es im Bildungsbereich<br />
zu einer entscheidenden Weichenstellung. Im Mittelpunkt der Verhandlungen<br />
über die Bildungsdienstleistungen stehen weitere Liberalisierungsanforderungen,<br />
die u.a. die staatliche Entscheidungshoheit bei<br />
der Bezuschussung öffentlicher und privater Bildungsträger betreffen.<br />
Bis 2005 sollen die Verhandlungen zum Abschluss gebracht werden.<br />
Für Deutschland und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union<br />
nimmt die EU-Kommission das Verhandlungsmandat wahr.<br />
Im Hinblick auf den Bereich Bildungsdienstleistungen herrscht im Inund<br />
Ausland die Sorge, die Verhandlungen könnten im Ergebnis zu<br />
einer Kommerzialisierung des Bildungssektors sowie zu einer Aushöhlung<br />
des öffentlichen Bildungswesens und der staatlichen Aufsicht<br />
über das Bildungssystem führen. Die Gewährleistung von Chancengleichheit<br />
beim Zugang zu Bildung und Wissen sowie die Sicherstellung<br />
eines hohen Qualitätsstandards im Bildungswesen gehören zum<br />
Kernbereich staatlicher Daseinsvorsorge – auch in der globalisierten<br />
Wissensgesellschaft.<br />
Der Deutsche Bundestag hat am 13.3.2003 die Beschlussempfehlung<br />
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung<br />
des Deutschen Bundestages (BT-Drs. 15/506, 15/224) sowie den<br />
Antrag der Regierungsfraktionen (BT-Drs. 15/576) angenommen.<br />
Nachdem bei der 5. WTO-Konferenz in Cancun (Mexiko) vom 10. bis<br />
14.9.2003 keine Einigung erzielt wurde, haben am 1.8.<strong>2004</strong> die 147<br />
WTO-Mitglieder in Genf einen Verhandlungsrahmen für den Fortgang<br />
der „Doha-Entwicklungsrunde“ vereinbart. „Im Bereich der Dienstleistungen<br />
unterstreichen die WTO-Mitglieder die Notwendigkeit, die bislang<br />
schleppend verlaufenen Verhandlungen durch schnellstmögliche<br />
Vorlage weiterer Liberalisierungsangebote zu intensivieren.“<br />
5.5 Steuerliche Absetzbarkeit von Studiengebühren?<br />
Im „Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze“<br />
vom 21.8.<strong>2004</strong> (BGBl. I S. 1753) ist durch Artikel 3 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)<br />
§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG neu gefasst und an<br />
§ 12 Nr. 5 EStG angefügt worden.<br />
Die Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung sind auf bis zu<br />
4.000 Euro im Kalenderjahr begrenzt. Zu den Aufwendungen gehören<br />
auch Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung. Aufwendungen<br />
des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung<br />
und für ein Erststudium werden anerkannt, wenn diese nicht im Rah-