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Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

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- Bund, Länder, Hochschulen, Agenturen für Arbeit, Arbeitgeber<br />

und Gewerkschaften auf, verstärkt Schule und Öffentlichkeit<br />

über die Chancen der neuen Studienstrukturreformen zu informieren,<br />

- Bund und Länder auf, sich im Rahmen der Studienstrukturreform<br />

für die Beibehaltung von Bildung als öffentlichem Gut einzusetzen.<br />

Begründung:<br />

Aufgrund von Änderungen des Hochschulrahmengesetzes lösen internationale<br />

Bachelor- und Masterabschlüsse die bisher in Deutschland<br />

üblichen Diplom- und Magisterabschlüsse ab. Da die Bachelorabschlüsse<br />

nicht lediglich umetikettierte Vordiplome bzw. Zwischenprüfungszeugnisse<br />

sein sollen und die Masterabschlüsse nicht lediglich<br />

eine Umbenennung der bisherigen Abschlüsse, bietet sich die Chance<br />

der Neustrukturierung.<br />

Die Bundesregierung hat bei der zunehmenden Internationalisierung<br />

des Bildungswesens dafür Sorge zu tragen, dass die grundgesetzlich<br />

garantierte Berufswahlfreiheit in Deutschland gewahrt bleibt.<br />

Nicht nur die Studienbewerber/innen, sondern auch Eltern,<br />

Lehrer/innen, Berater/innen und Arbeitgeber müssen über die Umsetzung<br />

der Beschlüsse der Bologna-Folgekonferenzen, die Auswirkungen<br />

auf die Bildung in Deutschland haben, informiert sein.<br />

Im Rahmen der Hochschulprofilierung haben die Hochschulen verstärkte<br />

Auswahlrechte erhalten, sich ihre Studienbewerber/innen<br />

selbst auszusuchen. Da subjektive Entscheidungsfaktoren nicht auszuschließen<br />

sind, müssen Mechanismen gefunden werden, die eine<br />

durch Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz verbotene Diskriminierung verhindern.<br />

Insbesondere muss die Durchlässigkeit sowohl beim Studienbeginn<br />

als auch beim Übergang von Bachelor- zu Masterstudiengängen<br />

gegeben sein.<br />

Schon jetzt lassen die neuen Studien- und Prüfungsordnungen von<br />

Bachelor- und Masterstudiengängen erkennen, dass die Studienstrukturreform<br />

– durchaus gewollt – zu einer Straffung und Verdichtung des<br />

Studiums führt. Das Zeitbudget der Studierenden wird sich dadurch<br />

verändern. Präsenzzeiten werden steigen, gegebenenfalls zu Lasten<br />

von Zeiten des Selbststudiums.<br />

Die Veränderung des Zeitbudgets für die Hochschule wird auch Auswirkungen<br />

auf das Zeitbudget außerhalb der Hochschule haben. Wird<br />

mehr Zeit für ein verdichtetes Studium gebraucht, kann dies nur zu<br />

Lasten von Aktivitäten außerhalb der Hochschule gehen, z.B. für eine<br />

studienbegleitende Erwerbstätigkeit, die evtl. für die Studienfinanzie-<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

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