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Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

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überwiegend durch Einwerbung von Spenden bei ehemaligen Darlehensnehmern<br />

des sog. Honnefer Modells (Vorgängermodell des<br />

BAföG).<br />

Mit dem Härtefonds sollen Studierende, die sich vorübergehend in<br />

wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, mit einem Darlehen unterstützt<br />

werden können. Die Einzelheiten sind in den „Richtlinien zur<br />

Vergabe von Darlehen für bedürftige Studierende durch den Härtefonds<br />

des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s“ festgelegt.<br />

Die Mittel werden über die örtlichen <strong>Studentenwerk</strong>e ausgereicht.<br />

Der Abschluss der Verträge erfolgt durch die örtlichen <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

im Namen des DSW. Die notwendigen Mittel werden vorab beim DSW<br />

angefordert. Der offizielle Vertragspartner der Darlehensnehmer ist das<br />

DSW.<br />

1985 war vom Vorstand festgelegt worden, dass vier <strong>Studentenwerk</strong>e,<br />

die Neugründungen waren und noch über keinen eigenen Darlehensfonds<br />

verfügten, Mittel aus dem Härtefonds des DSW zur Vergabe an<br />

bedürftige Studierende erhalten sollten. 1989 kamen auf Vorstandsbeschluss<br />

zwei weitere <strong>Studentenwerk</strong>e hinzu.<br />

1992 erhielten die <strong>Studentenwerk</strong>e der neuen Länder Zugang zum Härtefonds.<br />

Insgesamt konnten somit bisher 18 <strong>Studentenwerk</strong>e Mittel<br />

aus dem Härtefonds nutzen.<br />

Vom Vorstand wurde im September <strong>2004</strong> beschlossen, dass ab<br />

1.1.2005 alle <strong>Studentenwerk</strong>e Mittel aus dem Härtefonds zur Vergabe<br />

an bedürftige Studierende zu beantragen können. Die Einzelheiten<br />

hierzu sind dem Verband mit Rundschreiben im Oktober mitgeteilt<br />

worden.<br />

Derzeit hat der Härtefonds ein Volumen von rd. 620.000 Euro.<br />

Studienfinanzierung<br />

Härtefonds<br />

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