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Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

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Gefährdung eines der drei o.g. Rechtsgüter ist ein erneutes Handeln<br />

des Bundes daher möglich.<br />

4. Das BVerfG hat weiterhin betont, dass bei einer Einführung von Studiengebühren<br />

die Länder die Chancengerechtigkeit – durch Beachtung<br />

des Sozialstaatsprinzips und des Gleichheitssatzes – sicherzustellen<br />

haben. Damit hat das BVerfG klare Vorgaben für die Länder definiert,<br />

die einer Überprüfung standhalten müssen.<br />

D.h., wer eine Verteuerung der Studienkosten verursacht, ist auch<br />

allein für die soziale Absicherung zuständig. (Verursacherprinzip; die<br />

institutionelle Hochschulfinanzierung ist Sache des jeweiligen Bundeslandes.)<br />

5. Das BVerfG betont darüber hinaus, dass Studiengebühren in der bislang<br />

diskutierten Größenordnung von 500 Euro je Semester im Vergleich<br />

zu den – von Ort zu Ort unterschiedlichen – Lebenshaltungskosten<br />

von nachrangiger Bedeutung seien und insofern derzeit nicht als<br />

Beleg für eine mögliche Ungleichheit der Lebensverhältnisse herangezogen<br />

werden können. (Randziffer 72)<br />

Wie intransparent unterschiedliche Regelungen in den Ländern sind,<br />

zeigt die Übersicht zu Studiengebühren/Verwaltungsgebühren in den<br />

16 Bundesländern auf der DSW-Homepage unter „Studienfinanzierung“,<br />

die neben den Fakten: Bezeichnung, Höhe, Voraussetzungen<br />

sowie Inkrafttreten der Gebühren auch die Nennung der entsprechenden<br />

Paragraphen, Gesetze und Links auf die Fundstellen beinhaltet.<br />

Um den bestehenden und zukünftigen Anforderungen des Arbeitsmarkts<br />

und der Wirtschaftsentwicklung mit ihrem gesteigerten Qualifikationsbedarf<br />

aufzuzeigen, hat das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> am<br />

10.2.2005 einen Workshop für ca. 110 Teilnehmer/innen im Magnus-<br />

Haus Berlin geplant. Die Referenten des Workshops werden aus Wissenschaft,<br />

Wirtschaft, Politik und Ministerien kommen und auch internationale<br />

Vergleiche vorstellen.<br />

Die KfW-Bankengruppe hat am 31.1.2005 zum Wintersemester als<br />

neue Form der Studienfinanzierung einen Studienkredit angekündigt,<br />

der ein zusätzliches Angebot für Lebenshaltungs- und Studienkosten<br />

sein soll. Als Vertriebspartner für den Studienkredit hat die KfW stets<br />

die <strong>Studentenwerk</strong>e genannt.<br />

5.2 Föderalismusdebatte: Bundesstaatskommission<br />

Die Frage der Gesetzgebungskompetenz über grundsätzliche Fragen<br />

wie die der Studiengebührenfreiheit beherrschte auch unter einem<br />

anderen Aspekt die politische Diskussion im Jahr <strong>2004</strong>:<br />

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat hatten im Oktober 2003<br />

beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur Modernisierung der<br />

Studienfinanzierung<br />

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