Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk
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Gefährdung eines der drei o.g. Rechtsgüter ist ein erneutes Handeln<br />
des Bundes daher möglich.<br />
4. Das BVerfG hat weiterhin betont, dass bei einer Einführung von Studiengebühren<br />
die Länder die Chancengerechtigkeit – durch Beachtung<br />
des Sozialstaatsprinzips und des Gleichheitssatzes – sicherzustellen<br />
haben. Damit hat das BVerfG klare Vorgaben für die Länder definiert,<br />
die einer Überprüfung standhalten müssen.<br />
D.h., wer eine Verteuerung der Studienkosten verursacht, ist auch<br />
allein für die soziale Absicherung zuständig. (Verursacherprinzip; die<br />
institutionelle Hochschulfinanzierung ist Sache des jeweiligen Bundeslandes.)<br />
5. Das BVerfG betont darüber hinaus, dass Studiengebühren in der bislang<br />
diskutierten Größenordnung von 500 Euro je Semester im Vergleich<br />
zu den – von Ort zu Ort unterschiedlichen – Lebenshaltungskosten<br />
von nachrangiger Bedeutung seien und insofern derzeit nicht als<br />
Beleg für eine mögliche Ungleichheit der Lebensverhältnisse herangezogen<br />
werden können. (Randziffer 72)<br />
Wie intransparent unterschiedliche Regelungen in den Ländern sind,<br />
zeigt die Übersicht zu Studiengebühren/Verwaltungsgebühren in den<br />
16 Bundesländern auf der DSW-Homepage unter „Studienfinanzierung“,<br />
die neben den Fakten: Bezeichnung, Höhe, Voraussetzungen<br />
sowie Inkrafttreten der Gebühren auch die Nennung der entsprechenden<br />
Paragraphen, Gesetze und Links auf die Fundstellen beinhaltet.<br />
Um den bestehenden und zukünftigen Anforderungen des Arbeitsmarkts<br />
und der Wirtschaftsentwicklung mit ihrem gesteigerten Qualifikationsbedarf<br />
aufzuzeigen, hat das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> am<br />
10.2.2005 einen Workshop für ca. 110 Teilnehmer/innen im Magnus-<br />
Haus Berlin geplant. Die Referenten des Workshops werden aus Wissenschaft,<br />
Wirtschaft, Politik und Ministerien kommen und auch internationale<br />
Vergleiche vorstellen.<br />
Die KfW-Bankengruppe hat am 31.1.2005 zum Wintersemester als<br />
neue Form der Studienfinanzierung einen Studienkredit angekündigt,<br />
der ein zusätzliches Angebot für Lebenshaltungs- und Studienkosten<br />
sein soll. Als Vertriebspartner für den Studienkredit hat die KfW stets<br />
die <strong>Studentenwerk</strong>e genannt.<br />
5.2 Föderalismusdebatte: Bundesstaatskommission<br />
Die Frage der Gesetzgebungskompetenz über grundsätzliche Fragen<br />
wie die der Studiengebührenfreiheit beherrschte auch unter einem<br />
anderen Aspekt die politische Diskussion im Jahr <strong>2004</strong>:<br />
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat hatten im Oktober 2003<br />
beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur Modernisierung der<br />
Studienfinanzierung<br />
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