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Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

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mal ihrer Außen- und Selbstdarstellung. Kulturarbeit bildet einen profilbildenden<br />

Faktor der Hochschulen und der Hochschulstädte.<br />

Kulturell aktive Studierende finden an ihrem Hochschulstandort ein<br />

ausgebautes und unkompliziert funktionierendes Netz von Kooperationen<br />

vor, das es ihnen erlaubt, weit über den Campus hinaus ein<br />

Publikum anzusprechen.<br />

4. Qualitätsziele zur Kooperation mit den Partnern im Lebensraum<br />

Hochschule<br />

Service- und Beratungsangebote dienen der Sicherung des Hochschulzugangs,<br />

des erfolgreichen Studienverlaufs sowie des Studienabschlusses.<br />

Sie sind unabdingbar zur Gestaltung des Lebensraums<br />

Hochschule und werden kooperativ von unterschiedlichen Akteuren<br />

erbracht.<br />

Service- und Beratungsangebote unterliegen bei unterschiedlicher<br />

gesetzlicher Aufgabenzuweisung insoweit einer gemeinsamen Zielsetzung,<br />

die angesichts der sinkenden öffentlichen Finanzmittel eng<br />

abgestimmt und kooperativ zu realisieren ist, wobei die Aufgabenerledigung<br />

vor der Zuständigkeitsfrage steht.<br />

Das Leistungsspektrum der <strong>Studentenwerk</strong>e als Partner und Dienstleistungsunternehmen<br />

orientiert sich am Bedarf und an den Wünschen<br />

der Studierenden, Hochschulen, Wissenschaftsministerien und Hochschulstädten.<br />

Vorbehaltlich der ausreichenden Bereitstellung der Ressourcen<br />

werden gemeinsame Lösungen gesucht.<br />

Dazu beteiligen sich Hochschulen, Studierendenschaften, Wissenschaftsministerien,<br />

Hochschulstädte und <strong>Studentenwerk</strong>e wechselseitig<br />

und frühzeitig an den sie betreffenden Entscheidungsprozessen.<br />

Aufgabenanalysen zur künftigen Optimierung der Service- und Beratungsangebote<br />

werden gemeinsam vorgenommen, Ziele und Lösungen<br />

kooperativ definiert.<br />

Die Umsetzung der definierten Ziele zur Gestaltung des Lebensraums<br />

Hochschule erfolgt je nach Bedarf und regionaler Ausprägung ggf. in<br />

Ziel- und Leistungsvereinbarungen und entsprechenden Kontrakten.<br />

Dabei stellen die jeweiligen Partner zur Aufgabenerfüllung notwendige<br />

ausreichende Ressourcen bzw. Finanzierungen zur Verfügung.<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

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