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Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

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Aktuell konzipieren zwei <strong>Studentenwerk</strong>e in Kooperation mit der<br />

Hochschule ein Servicepaket, das sich an feste Zielgruppen aus Austauschprogrammen<br />

der Hochschule richtet. Im Rahmen von Stipendien<br />

ein Servicepaket zu vergeben, wäre ein weiterer interessanter<br />

Ansatz, denn viele Stipendiaten haben Schwierigkeiten, mit ihrem Stipendium<br />

zu haushalten. Lebenshaltungskosten etc. werden zu Beginn<br />

oft falsch eingeschätzt und nicht selten geht ihnen das Geld vor Aufenthaltsende<br />

aus. Ein Servicepaket würde die grundlegenden Bedürfnisse<br />

der Stipendiaten sichern und hätte den Vorteil, dass sie einen<br />

besseren Überblick über ihre finanzielle Situation behielten.<br />

3.3 Private Krankenversicherung / Änderungen im Rahmen der<br />

EU-Erweiterung<br />

Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

Auch im Jahr <strong>2004</strong> wurden von <strong>Studentenwerk</strong>en und ausländischen<br />

Studierenden zahlreiche Anfragen zum Thema Krankenversicherung<br />

an die Servicestelle gestellt. Oft handelte es sich dabei um Problemlösungen<br />

in Einzelfällen, insbesondere bei Studierenden über 30 Jahre.<br />

Aufgrund der stark gestiegenen Anzahl ausländischer Studierender<br />

konzipieren Krankenversicherungen zunehmend spezielle Angebote<br />

für diese Zielgruppe. Die Servicestelle beobachtet hier die aktuelle<br />

Marktentwicklung und vergleicht die Leistungsangebote.<br />

Im Rahmen der EU-Erweiterung zum 1. Mai <strong>2004</strong> informierte die Servicestelle<br />

die <strong>Studentenwerk</strong>e über die relevanten Änderungen. Studierende<br />

aus den neuen EU-Beitrittsstaaten werden hinsichtlich der<br />

Krankenversicherung ab dem 1. Mai <strong>2004</strong> Studierenden aus anderen<br />

EU-Staaten gleichgestellt. Besteht im Herkunftsland eine gesetzliche<br />

oder staatliche Pflichtversicherung, benötigen die Studierenden von<br />

ihrer Krankenversicherung das Formular E 128 zur Vorlage bei einer<br />

deutschen Krankenkasse. Sind die Studierenden im Heimatland selbst<br />

oder über ihre Eltern privat versichert, müssen sie sich bei ihrer Versicherung<br />

eine englisch- oder deutschsprachige Versicherungsbescheinigung<br />

(Police) ausstellen lassen. Aus dieser Bescheinigung müssen die<br />

genauen Versicherungsleistungen hervorgehen. Deckt die private Versicherung<br />

keine Leistungen im Ausland ab, müssen sich diese Studierenden<br />

nach Ankunft in Deutschland bei einer deutschen Krankenkasse<br />

selbst versichern.<br />

3.4 Internationalisierung der Hochschulen – Eine Erhebung zu den<br />

Leistungen der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

Im Frühjahr <strong>2004</strong> befragte die Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

die <strong>Studentenwerk</strong>e zu ihren Leistungen im Rahmen der Internationalisierung<br />

der Hochschulen. Zentraler Ausgangspunkt für diese Umfrage<br />

war die Frage: Wie gingen und gehen <strong>Studentenwerk</strong>e mit diesen<br />

Krankenversicherung<br />

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