Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk
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Aktuell konzipieren zwei <strong>Studentenwerk</strong>e in Kooperation mit der<br />
Hochschule ein Servicepaket, das sich an feste Zielgruppen aus Austauschprogrammen<br />
der Hochschule richtet. Im Rahmen von Stipendien<br />
ein Servicepaket zu vergeben, wäre ein weiterer interessanter<br />
Ansatz, denn viele Stipendiaten haben Schwierigkeiten, mit ihrem Stipendium<br />
zu haushalten. Lebenshaltungskosten etc. werden zu Beginn<br />
oft falsch eingeschätzt und nicht selten geht ihnen das Geld vor Aufenthaltsende<br />
aus. Ein Servicepaket würde die grundlegenden Bedürfnisse<br />
der Stipendiaten sichern und hätte den Vorteil, dass sie einen<br />
besseren Überblick über ihre finanzielle Situation behielten.<br />
3.3 Private Krankenversicherung / Änderungen im Rahmen der<br />
EU-Erweiterung<br />
Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />
Auch im Jahr <strong>2004</strong> wurden von <strong>Studentenwerk</strong>en und ausländischen<br />
Studierenden zahlreiche Anfragen zum Thema Krankenversicherung<br />
an die Servicestelle gestellt. Oft handelte es sich dabei um Problemlösungen<br />
in Einzelfällen, insbesondere bei Studierenden über 30 Jahre.<br />
Aufgrund der stark gestiegenen Anzahl ausländischer Studierender<br />
konzipieren Krankenversicherungen zunehmend spezielle Angebote<br />
für diese Zielgruppe. Die Servicestelle beobachtet hier die aktuelle<br />
Marktentwicklung und vergleicht die Leistungsangebote.<br />
Im Rahmen der EU-Erweiterung zum 1. Mai <strong>2004</strong> informierte die Servicestelle<br />
die <strong>Studentenwerk</strong>e über die relevanten Änderungen. Studierende<br />
aus den neuen EU-Beitrittsstaaten werden hinsichtlich der<br />
Krankenversicherung ab dem 1. Mai <strong>2004</strong> Studierenden aus anderen<br />
EU-Staaten gleichgestellt. Besteht im Herkunftsland eine gesetzliche<br />
oder staatliche Pflichtversicherung, benötigen die Studierenden von<br />
ihrer Krankenversicherung das Formular E 128 zur Vorlage bei einer<br />
deutschen Krankenkasse. Sind die Studierenden im Heimatland selbst<br />
oder über ihre Eltern privat versichert, müssen sie sich bei ihrer Versicherung<br />
eine englisch- oder deutschsprachige Versicherungsbescheinigung<br />
(Police) ausstellen lassen. Aus dieser Bescheinigung müssen die<br />
genauen Versicherungsleistungen hervorgehen. Deckt die private Versicherung<br />
keine Leistungen im Ausland ab, müssen sich diese Studierenden<br />
nach Ankunft in Deutschland bei einer deutschen Krankenkasse<br />
selbst versichern.<br />
3.4 Internationalisierung der Hochschulen – Eine Erhebung zu den<br />
Leistungen der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
Im Frühjahr <strong>2004</strong> befragte die Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />
die <strong>Studentenwerk</strong>e zu ihren Leistungen im Rahmen der Internationalisierung<br />
der Hochschulen. Zentraler Ausgangspunkt für diese Umfrage<br />
war die Frage: Wie gingen und gehen <strong>Studentenwerk</strong>e mit diesen<br />
Krankenversicherung<br />
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