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Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

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VIII.RECHTSFRAGEN<br />

Rechtsfragen entstehen im Deutschen <strong>Studentenwerk</strong> sowohl auf Seiten<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e als auch in der Geschäftsstelle, so dass der<br />

Bereich verbandsintern auf zwei Ebenen tätig ist. Als Service für die<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e ist u.a. die thematische Betreuung der Personalstellen<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e sowie die projektbezogene Ausrichtung von Informationsveranstaltungen<br />

für studentische Vertreter/innen in den Organen<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e enthalten.<br />

1. Themen und Aktivitäten<br />

1.1 <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzgebung<br />

Die auf den Internetseiten des DSW unter dem Stichwort „<strong>Studentenwerk</strong>e/Rechtsgrundlagen“<br />

zur Einsicht bereitgestellten <strong>Studentenwerk</strong>sgesetze<br />

bzw. die diese betreffenden Auszüge der Hochschulgesetze<br />

der Länder wurden aktualisiert.<br />

Änderungen bzw. Gesetzesnovellen gab es im Berichtszeitraum in:<br />

- Baden-Württemberg<br />

Aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher<br />

Vorschriften (Zweites Hochschuländerungsgesetz – 2. HRÄG) hat sich<br />

das <strong>Studentenwerk</strong>sgesetz Baden-Württemberg (StWG) geändert. Die<br />

Änderungen wurden am 5.1.2005 im Gesetzblatt Baden-Württemberg<br />

(GBl. I S. 1) verkündet und traten am Tage nach der Verkündung in<br />

Kraft. Die zahlreichen hochschulrechtlichen Änderungen hatten auf<br />

das StWG lediglich die Auswirkung, dass es künftig auch auf die Filmund<br />

Popakademie Baden-Württemberg angewendet wird. Aufgrund<br />

dessen wurde ebenfalls die Zusammensetzung des Verwaltungsrats<br />

sowie der Vertreterversammlung an den erweiterten Zuständigkeitsbereich<br />

angeglichen.<br />

- Berlin<br />

Das neue <strong>Studentenwerk</strong>sgesetz Berlin vom 18. Dezember <strong>2004</strong> (GVBl.<br />

S. 521) wurde am 30. Dezember <strong>2004</strong> im Gesetz- und Verordnungsblatt<br />

Berlin verkündet und trat einen Tag danach in Kraft. Das <strong>Studentenwerk</strong><br />

Berlin bleibt Anstalt des öffentlichen Rechts. Zur Erfüllung seiner<br />

Aufgaben kann es sich Dritter bedienen, sich an Unternehmen beteiligen<br />

und Unternehmen gründen.<br />

Die Gremien des <strong>Studentenwerk</strong>s wurden reduziert: Neben der<br />

Geschäftsführung gibt es nur noch ein Aufsichtsgremium, den Verwaltungsrat.<br />

Dieser setzt sich aus drei Mitgliedern der staatlichen Hochschulleitungen,<br />

sieben Studierenden der staatlichen Hochschulen,<br />

zwei externen Experten, einem/er Vertreter/in der Beschäftigten des<br />

Rechtsfragen<br />

Änderungen bzw.<br />

Gesetzesnovellen<br />

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