13.02.2013 Aufrufe

Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Der Gesetzesantrag sah im Einzelnen u.a. vor:<br />

1. Pauschalisierungen<br />

- erster Fachrichtungswechsel bis zum Ende des zweiten Semesters<br />

ohne Prüfung des Vorliegens eines „wichtigen Grundes“ (§ 7 Abs. 3<br />

BAföG)<br />

- Pauschalisierung von Wohnnebenkosten (§ 13 Abs. 2 BAföG)<br />

- Pauschalisierung von Krankenversicherungskosten (§ 13a Abs. 1<br />

Nr. 2 BAföG)<br />

2. Vereinfachungen bei den Zuständigkeitsregelungen und im Verwaltungsverfahren<br />

- Abschaffung der Förderungsausschüsse bei Entscheidungen über<br />

die Leistung von Ausbildungsförderung (§§ 42, 43 BAföG)<br />

- ausnahmslos Ausbildungsortprinzip (§ 45 BAföG)<br />

- erleichterte Form vom Leistungsnachweis nach § 48 BAföG<br />

- Neufassung der Ordnungswidrigkeitsvorschrift § 58 Abs. 1 BAföG<br />

3. Abschaffung von Sonderregelungen<br />

- Abschaffung der BAföG-Förderung für Grenzpendler (§ 5 Abs. 1<br />

BAföG)<br />

- Abschaffung der elternunabhängigen Förderung für den Besuch<br />

von Abendgymnasium und Kolleg (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 BAföG)<br />

4. Hinwirken auf ein rasches und effizientes Studieren<br />

- Absenkung der Altersgrenze der Förderung bei Studienbeginn<br />

von 30 auf 27 Jahre (§ 10 Abs. 3 BAföG)<br />

5. Entlastung des BAföG-Verfahrens von Aufgaben<br />

- Bei Verletzung der Unterhaltspflicht seitens der Eltern Gewährung<br />

der Vorausleistung von Ausbildungsförderung (§ 36 BAföG)<br />

nach Anhörung der Eltern nur noch in Form eines verzinslichen<br />

Bankdarlehens. Der Übergang des Unterhaltsanspruchs auf das<br />

Land (§ 37 BAföG) – und die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche<br />

durch die Ämter für Ausbildungsförderung – entfällt. Die<br />

Studierenden müssen ihre Eltern selbst in Verzug setzen und<br />

Unterhaltsansprüche einklagen.<br />

Aus der Sicht des DSW dienen nicht alle Maßnahmen des Gesetzesantrags<br />

von Baden-Württemberg der Verwaltungsvereinfachung. Die Herabsenkung<br />

der Altersgrenze, die Abschaffung der BAföG-Förderung für<br />

Grenzpendler oder eine Vorausleistung von Ausbildungsförderung (bei<br />

Verletzung der Unterhaltspflicht) nur noch in Form eines verzinslichen<br />

Bankdarlehens stellen Einschnitte in das substanzielle Recht der Studierenden<br />

dar.<br />

Die Stellungnahme des DSW wurde dem Ausschuss für Kulturfragen<br />

des Bundesrates zugeleitet.<br />

Im Vorfeld der 21. BAföG-Novelle hat der Beirat für Ausbildungsförderung<br />

beim Bundesministerium für Bildung und Forschung am 4.5.<strong>2004</strong><br />

Studienfinanzierung<br />

Gesetzesantrag im<br />

Einzelnen<br />

65

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!