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Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

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Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />

des MTArb eigenständige, den spezifischen wirtschaftlichen<br />

Bedürfnissen der <strong>Studentenwerk</strong>e Rechnung tragende Tarifverträge<br />

abzuschließen<br />

- die effizientere Gestaltung der Organstruktur und die Optimierung<br />

der Organkompetenzen<br />

- der Ausschluss der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung<br />

(LHO) mit wenigen Ausnahmen<br />

Die Novelle des <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzes Berlin orientierte sich an den<br />

o.g. Eckpunkten der Novelle in NRW. Darüber hinaus umfasst sie neue<br />

Regelungen zu den Finanzierungsmodalitäten: Das für die Hochschulen<br />

zuständige Mitglied des Senats wurde ermächtigt, mit dem <strong>Studentenwerk</strong><br />

einen Rahmenvertrag über die für die Erfüllung seiner<br />

Aufgaben zu gewährenden Zuschüsse des Landes für konsumtive<br />

Zwecke zu schließen. Dieser soll dem <strong>Studentenwerk</strong> Planungssicherheit<br />

für mehrere Jahre geben. Der Rahmenvertrag und seine Verlängerung<br />

bedürfen der Zustimmung des Senats und des Abgeordnetenhauses<br />

von Berlin. In dem Rahmenvertrag sind auch Ziele und Maßnahmen<br />

zu vereinbaren, die der Effizienzsteigerung und der Qualitätssicherung<br />

der Aufgabenerfüllung des <strong>Studentenwerk</strong>s dienen (Einführung<br />

von neuen Steuerungsinstrumenten).<br />

In Hamburg hat Wissenschaftssenator Jörg Dräger im August <strong>2004</strong><br />

dem <strong>Studentenwerk</strong> Hamburg und den Hochschulen einen Entwurf<br />

von Eckpunkten für eine Novellierung des <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzes<br />

mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Ausgangspunkte waren laut<br />

Senator Dräger die Erkenntnisse, die aus dem Projekt „Autonomie und<br />

Zukunftssicherung für das <strong>Studentenwerk</strong> Hamburg“, das die Wissenschaftsbehörde<br />

und das <strong>Studentenwerk</strong> gemeinsam mit dem CHE<br />

durchgeführt haben, gewonnen worden sind.<br />

Dabei wurden – neben Regelungen zur Stärkung der Autonomie des<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s und zur Neuordnung der Organstrukturen – insbesondere<br />

auch Vorschläge zum künftigen Zusammenwirken von Staat,<br />

Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en zur Diskussion gestellt. Diese<br />

umfassten sowohl Regelungen zur Einführung neuer Steuerungsinstrumente<br />

wie Ziel- und Leistungsvereinbarungen als auch den mittelfristigen<br />

Wechsel von der staatlichen Trägerschaft des <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

in die Trägerschaft der Hochschulen. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen<br />

des Hamburger <strong>Studentenwerk</strong>s und der Hochschulen<br />

will der Senat einen Entwurf für eine Gesetzesnovelle Anfang 2005<br />

vorlegen.<br />

In Thüringen hat Ministerpräsident Dieter Althaus in seiner Regierungserklärung<br />

im September <strong>2004</strong> unter der Überschrift „Mehr Effizienz<br />

und Bürgernähe“ u.a. angekündigt, dass die beiden <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

in Thüringen zusammengelegt werden sollen und die Umset-<br />

Berlin<br />

Hamburg<br />

Thüringen<br />

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