Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk
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Über den BAföG-Datenabgleich berichtete das BMBF am 26./27.5.<strong>2004</strong><br />
dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, wie die Ministeriumssprecherin<br />
am 22.5.<strong>2004</strong> gegenüber der Nachrichtenagentur<br />
dpa bestätigte. Danach müssen mehr als 40.000 Schüler und Studierende,<br />
die in den Jahren 2000 und 2001 zu viel BAföG erhalten haben,<br />
insgesamt rd. 160 Mio. Euro zurückzahlen. Das Geld werde zurückgefordert,<br />
weil das Vermögen der BAföG-Empfänger über den Vermögensfreibeträgen<br />
lag. (Insgesamt wurden 2001 650.000 Schüler und<br />
Studierende und 2000 insgesamt 559.000 Schüler und Studierende<br />
gefördert.)<br />
Das DSW hat klargestellt, dass falsche Vermögensangaben nicht geduldet<br />
werden können. Es fordert jedoch eine Differenzierung und warnt<br />
gleichzeitig vor einer drohenden möglichen Verunglimpfung der Gruppe<br />
der Studierenden. Das DSW hat seine Mitglieder über die aktuelle<br />
Rechtsprechung zum Problemkreis Datenabgleich und Rückforderung<br />
informiert.<br />
Für die Ämter für Ausbildungsförderung, die zusätzlich zu der starken<br />
Nachfrage nach BAföG das verwaltungsaufwändige Verfahren der Prüfung<br />
der Vermögensangaben erledigen müssen, führt der Datenabgleich<br />
zu einer sehr hohen Arbeitsbelastung, zumal die Bescheidung<br />
und Auszahlung von Förderung an die Studierenden Priorität vor der<br />
Überprüfung der Angaben hat.<br />
In diesem Kontext hat sich die Ankündigung der nordrhein-westfälischen<br />
Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft vom August 2003, in<br />
den Bundesrat einen Gesetzentwurf mit einer Anhebung der BAföG-<br />
Vermögensfreibeträge auf 10.000 Euro einzubringen, nicht realisiert.<br />
1.5.2 BAföG-Auslandszuständigkeitsverordnung<br />
Die „Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung<br />
im Ausland (BAföG-AuslandszuständigkeitsV)“ vom 6. Januar<br />
<strong>2004</strong> (BGBl. I S. 42) trat am 1. April <strong>2004</strong> in Kraft und gilt bei Entscheidungen<br />
über Bewilligungszeiträume, die nach dem 31. März <strong>2004</strong><br />
beginnen.<br />
Mit der Neuregelung der Zuständigkeit für die BAföG-Auslandsförderung<br />
werden erstmals nicht nur die alten Bundesländer, sondern alle<br />
16 Bundesländer mit der Aufgabe „Auslandszuständigkeit“ befasst.<br />
In den neuen Bundesländern sind ausschließlich <strong>Studentenwerk</strong>e mit<br />
der Aufgabe betraut, in Bayern wurde die zusätzliche Zuständigkeit<br />
(außer für Österreich: wie bisher Landeshauptstadt München) für<br />
Liechtenstein und die Schweiz an das <strong>Studentenwerk</strong> Augsburg gegeben.<br />
Dies ist ein großer Erfolg, weil damit die Kompetenz der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
gewürdigt wird.<br />
Studienfinanzierung<br />
BAföG-AuslandszuständigkeitsV<br />
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