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Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

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Über den BAföG-Datenabgleich berichtete das BMBF am 26./27.5.<strong>2004</strong><br />

dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, wie die Ministeriumssprecherin<br />

am 22.5.<strong>2004</strong> gegenüber der Nachrichtenagentur<br />

dpa bestätigte. Danach müssen mehr als 40.000 Schüler und Studierende,<br />

die in den Jahren 2000 und 2001 zu viel BAföG erhalten haben,<br />

insgesamt rd. 160 Mio. Euro zurückzahlen. Das Geld werde zurückgefordert,<br />

weil das Vermögen der BAföG-Empfänger über den Vermögensfreibeträgen<br />

lag. (Insgesamt wurden 2001 650.000 Schüler und<br />

Studierende und 2000 insgesamt 559.000 Schüler und Studierende<br />

gefördert.)<br />

Das DSW hat klargestellt, dass falsche Vermögensangaben nicht geduldet<br />

werden können. Es fordert jedoch eine Differenzierung und warnt<br />

gleichzeitig vor einer drohenden möglichen Verunglimpfung der Gruppe<br />

der Studierenden. Das DSW hat seine Mitglieder über die aktuelle<br />

Rechtsprechung zum Problemkreis Datenabgleich und Rückforderung<br />

informiert.<br />

Für die Ämter für Ausbildungsförderung, die zusätzlich zu der starken<br />

Nachfrage nach BAföG das verwaltungsaufwändige Verfahren der Prüfung<br />

der Vermögensangaben erledigen müssen, führt der Datenabgleich<br />

zu einer sehr hohen Arbeitsbelastung, zumal die Bescheidung<br />

und Auszahlung von Förderung an die Studierenden Priorität vor der<br />

Überprüfung der Angaben hat.<br />

In diesem Kontext hat sich die Ankündigung der nordrhein-westfälischen<br />

Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft vom August 2003, in<br />

den Bundesrat einen Gesetzentwurf mit einer Anhebung der BAföG-<br />

Vermögensfreibeträge auf 10.000 Euro einzubringen, nicht realisiert.<br />

1.5.2 BAföG-Auslandszuständigkeitsverordnung<br />

Die „Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung<br />

im Ausland (BAföG-AuslandszuständigkeitsV)“ vom 6. Januar<br />

<strong>2004</strong> (BGBl. I S. 42) trat am 1. April <strong>2004</strong> in Kraft und gilt bei Entscheidungen<br />

über Bewilligungszeiträume, die nach dem 31. März <strong>2004</strong><br />

beginnen.<br />

Mit der Neuregelung der Zuständigkeit für die BAföG-Auslandsförderung<br />

werden erstmals nicht nur die alten Bundesländer, sondern alle<br />

16 Bundesländer mit der Aufgabe „Auslandszuständigkeit“ befasst.<br />

In den neuen Bundesländern sind ausschließlich <strong>Studentenwerk</strong>e mit<br />

der Aufgabe betraut, in Bayern wurde die zusätzliche Zuständigkeit<br />

(außer für Österreich: wie bisher Landeshauptstadt München) für<br />

Liechtenstein und die Schweiz an das <strong>Studentenwerk</strong> Augsburg gegeben.<br />

Dies ist ein großer Erfolg, weil damit die Kompetenz der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

gewürdigt wird.<br />

Studienfinanzierung<br />

BAföG-AuslandszuständigkeitsV<br />

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