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Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

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4. Anforderungen an eine sozial gerechte individuelle<br />

Studienfinanzierung<br />

Die 65. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

(DSW) fordert die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag<br />

und den Bundesrat auf, noch in dieser Legislaturperiode eine sozial<br />

gerechte individuelle Studienfinanzierung umzusetzen.<br />

Folgende Ziele und Eckpunkte sollten einer sozial gerechten individuellen<br />

Studienfinanzierung zugrunde liegen:<br />

Ziele einer sozial gerechten individuellen Studienfinanzierung<br />

- Chancengleichheit im Bildungswesen und Mobilisierung von<br />

Begabungspotenzialen.<br />

- Verteilungsgerechtigkeit beim Familienleistungsausgleich sowie<br />

Förderung der Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit<br />

der Studierenden über die finanzielle Gleichstellung von Kindergeld<br />

und kind- bzw. ausbildungsbezogenen Steuerfreibeträgen<br />

sowie die Auszahlung an alle Erwachsenen in der Erstausbildung<br />

aufgrund eines eigenen Anspruchs.<br />

- Verhinderung eines „Mittelstandslochs“ bei der Studienfinanzierung.<br />

- Transparenz und Verlässlichkeit der Studienfinanzierung.<br />

- Förderung der internationalen Mobilität der Studierenden.<br />

Eckpunkte einer sozial gerechten individuellen Studienfinanzierung<br />

- Ausgestaltung als Rechtsanspruch für Lebensunterhalt und Ausbildung.<br />

- Gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für die Studienfinanzierung,<br />

insbesondere auch hinsichtlich der Bereitstellung<br />

der Finanzmittel.<br />

- Verlässlichkeit durch bundeseinheitliche Regelungen, Verstetigung<br />

der Studienfinanzierung (regelmäßige Anpassungen an<br />

Einkommen und Kaufkraft).<br />

- Homogenität zwischen Ausbildungsförderungsrecht und hochschulrechtlichen<br />

Vorgaben.<br />

- Beratung und Entscheidung über die Studienfinanzierung durch<br />

hochschulnahe Träger für die wirtschaftliche und soziale Förderung<br />

der Studierenden.<br />

- Höhe der Förderung nach dem Prinzip der Bedarfsdeckung.<br />

- Festlegung der Förderungsdauer durch ein Kontraktverhältnis<br />

zwischen Staat – Hochschule – Studierenden über wechselseitige<br />

Leistungen und Gegenleistungen, Rechte und Pflichten.<br />

- Dokumentation der Gleichwertigkeit von gesellschaftlicher Verantwortung<br />

und individuellem Beitrag durch eine je zur Hälfte<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

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