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Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

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Die Ausbildungsförderung soll zur Wahrung der Rechtseinheit ein<br />

gemischtfinanziertes Bundesgesetz bleiben. Der Bund muss bei der<br />

Ausführung von Bundesgesetzen gegenüber den Ländern auf eine bürgerfreundliche<br />

Administration mit entsprechender personeller und<br />

sachlicher Ausstattung bestehen (MV-Beschluss 2003).<br />

Ende <strong>2004</strong> scheiterte die Bundesstaatskommission an der Frage der<br />

Zuständigkeit für die Bildung. Bis zuletzt war aber das Recht der Ausbildungsbeihilfen<br />

(u.a. BAföG) der konkurrierenden Gesetzgebung<br />

zugeordnet.<br />

5.3 Neue Modelle zur Studienfinanzierung<br />

WissSen Jörg Dräger (Hamburg): Bildungsdarlehen statt BAföG?<br />

Hat sein Modell zur Studienfinanzierung modifiziert. Er stellte am<br />

21.9.<strong>2004</strong> in Berlin ein „sozialverträgliches Darlehensmodell zur<br />

Deckung der Studiengebühren“ vor. Nach Drägers „Hamburger<br />

Modell“, das er zuletzt im Juli propagierte, sollte das Darlehen noch<br />

Gebühren und Lebenshaltungskosten abdecken. Das sei jedoch derzeit<br />

nicht durchsetzbar, weil weder die 16 Länder noch der Bund bereit<br />

seien, das BAföG aufzugeben, so Dräger. Deshalb schlägt er vor,<br />

zunächst nur die Gebühren – 500 Euro pro Semester – mit Studentendarlehen<br />

zu finanzieren. Sie sollen nach Abschluss des Studiums einkommensabhängig<br />

zurückgezahlt werden. Die erwarteten Ausfälle<br />

sollten die Unis, die die Gebühren selbst einnehmen, über Risikofonds<br />

absichern.<br />

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/pressemeldungen/2003/maerz/<br />

27/pressemeldung-2003-03-27-bwf-01.html<br />

WissMin Prof. Dr. Peter Frankenberg (Baden-Württemberg): „10 Eckpunkte<br />

zur Einführung sozialverträglicher Studiengebühren in Baden-<br />

Württemberg“ (Februar <strong>2004</strong>)<br />

Modell nachlaufender Studiengebühren auf Darlehensbasis<br />

- Anteilige Mitfinanzierung des Studiums in Höhe von 500 Euro<br />

pro Semester<br />

- Um den Wettbewerbsgedanken zu stärken, müssen die Hochschulen<br />

mittelfristig innerhalb eines gesetzlich definierten Rahmens<br />

selbst über die Höhe der Studiengebühren entscheiden können.<br />

Als erster Schritt soll jedoch mit einer für alle Fächer und<br />

Hochschularten einheitlichen Gebühr begonnen werden.<br />

- Studiengebührenbefreiung bei BAföG-Höchstförderung<br />

- Fonds für Rückzahlungsausfälle<br />

- Aufbau eines Stipendiensystems<br />

http://www.mwk-bw.de/Aktuelles/Publikationen/10_Eckpunkte.pdf<br />

Studienfinanzierung<br />

Neue Modelle zur<br />

Studienfinanzierung<br />

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