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Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

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Rechtsfragen<br />

120<br />

Modernisierung des<br />

Tarifrechts für <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

- Sachsen-Anhalt<br />

Die Landesregierung plante sowohl eine Novelle des <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzes<br />

als auch eine des Hochschulgesetzes. Den Geschäftsführern<br />

liegt nunmehr eine Neufassung des <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzes vor. Die<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e werten den Entwurf als „gute Gesprächsgrundlage“.<br />

Zu den Eckpunkten zählt u.a. die Möglichkeit, Unternehmen zu gründen<br />

und sich an Unternehmen zu beteiligen. Gesprächsbedarf gibt es<br />

insbesondere noch hinsichtlich der Finanzierung und Wirtschaftsführung.<br />

1.2 Modernisierung des Tarifrechts für <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

1.2.1 Allgemeine Tarifentwicklungen im öffentlichen Dienst<br />

Zur Reform des BAT wurden neun Projektgruppen eingerichtet. Vier<br />

Gruppen beschäftigen sich mit dem Mantel, in dem die Bereiche<br />

Arbeitszeit, Eingruppierung, Kündigungsrecht, Leistungsentgelt und<br />

-zulagen geregelt werden sollen. Die fünf weiteren Projektgruppen sind<br />

branchenspezifisch zusammengefasst, wobei die <strong>Studentenwerk</strong>e zur<br />

Gruppe „Verwaltung“ zählen.<br />

In diesen Projektgruppen wurden im Berichtszeitraum eine Vielzahl<br />

von Fachthemen diskutiert und Übereinstimmungen herausgearbeitet.<br />

Bei bestimmten Themenkomplexen wie z.B. dem Volumen der Zuwendung<br />

und der Arbeitszeit, der Höhe des garantierten Entgeltes und den<br />

Öffnungen für regionale Zuständigkeiten, konnte man jedoch angesichts<br />

der höchst unterschiedlichen Erwartungshaltungen von Arbeitgeberseite<br />

einerseits und Gewerkschaft andererseits keine Einigung<br />

erzielen.<br />

Um mehr Bewegung bei den Gewerkschaften zu erreichen, hat die<br />

Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die Arbeitszeitvorschriften<br />

im Tarifgebiet West zum 1. Mai <strong>2004</strong> gekündigt (im Rahmen der Ausschussarbeit<br />

wurde eine Übersicht zur Kündigung der Arbeitszeitvorschriften/Sonderzuwendungen<br />

in den Bundesländern und den darauffolgenden<br />

Landesvorgaben für die weitere Vorgehensweise erstellt).<br />

Gleichzeitig wurden die Gewerkschaften durch die TdL aufgefordert,<br />

mehr Verhandlungsbereitschaft zu zeigen. Die Gewerkschaften haben,<br />

nachdem sich die TdL weigerte, die Kündigung zurückzunehmen,<br />

diese Verhandlungen offiziell für gescheitert erklärt und somit „Aktionsfähigkeit“<br />

hergestellt, d.h. Warnstreiks sind möglich.<br />

Der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände<br />

(VKA) haben die Verhandlungen jedoch mit den Gewerkschaften im<br />

Rahmen der Lenkungsgruppe fortgeführt, um weitere Annäherungen<br />

zu erreichen.

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