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Paul VI. - Rore Sanctifica

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Mitteilung der Gnade das Amt bewirken und nicht umgekehrt, nämlich:<br />

aus der sakramentalen Mitteilung des Amtes folgt die Gnade. Michael<br />

kommt mit diesem Beispiel, das er für eine gültige Weiheform hält:<br />

Dieser Priester hier, o Gott, braucht eine Beförderung. Durch<br />

die Gnade der Dritten Person der Dreifaltigkeit befördere ihn zum<br />

Bischof.<br />

Nach dem bisher Gesagten handelt es sich hier um einen uneigentlichen<br />

Gnadenbegriff, der in der Form ohne Wirkung bliebe und rein<br />

poetische Funktionen hätte. In der maronitischen Metropolitenweihe<br />

gibt es ein Gebet mit solch einer Struktur unter Handauflegung, jedoch<br />

folgt ein weiteres Gebet mit einer weiteren Handauflegung, wo Amt und<br />

eigentliche Gnade klar unterschieden werden. 155 Was aber Pius XII.<br />

und auch die Vindication fordern, ist ein klarer Ausdruck sowohl für das<br />

Amt als auch für die Standesgnade im eigentlichen Sinn. Das von Jacob<br />

Michael gebrachte Beispiel reproduziert klar das Schema einer anglikanischen<br />

Form, wo Amt und Gnade identifiziert werden: „Receive the<br />

Holy Ghost for the office and work of a bishop in the Church – Empfange<br />

den Heiligen Geist für das Amt und die Arbeit eines Bischofs in<br />

der Kirche.“ Wir erinnern noch einmal an folgende bereits bekannte<br />

Forderung der Vindication an die Anglikaner:<br />

„Diese (alten) Formen jedoch erfüllen vollständig die Erfordernisse<br />

der Bulle. Ihrer Aufmerksamkeit ist das Wort ‚oder‘ in dem Satz entgangen,<br />

in welchem die Bulle feststellt, welches die Erfordernisse sind.<br />

Der Satz ist disjunktiv. Der Ritus für die Priesterweihe, sagt der Papst,<br />

muß in [genau] bestimmter Weise die heilige Priesterweihe oder ihre<br />

Gnade und Vollmacht ausdrücken, welche hauptsächlich die Gewalt<br />

ist, den wahren Leib und das Blut des Herrn zu konsekrieren und darzubringen.<br />

Sie scheinen die Bedeutung dieses Wörtchens ‚oder‘ nicht erfaßt<br />

zu haben und haben es als gleichbedeutend mit ‚und‘ angesehen.<br />

Was Leo XIII. meint, ist, daß die Weihestufe, auf die der Kandidat erhoben<br />

werden soll, deutlich angezeigt werden muß, entweder durch ihren<br />

geläufigen Namen oder durch eine ausdrückliche Bezugnahme auf<br />

155 H. Denzinger, Ritus orientalium, a.a.O., S. 194, das Gebet „Gratia divina“. Es folgt<br />

dann auf S. 195 ein weiteres Gebet. Das erstere Gebet findet sich in fast allen orientalischen<br />

Weiheriten, einmal mit, einmal ohne Handauflegung. Es kann folglich nicht<br />

zu den ältesten gehören. Überall aber schließt sich diesem Gebet ein weiteres mit eigener<br />

Handauflegung an.

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