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Paul VI. - Rore Sanctifica

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Bonifatius IX. gab durch die Bulle Sacrae religionis vom 1. Februar<br />

1400 dem Abt des Augustinerklosters St. Osytha die Vollmacht, seinen<br />

Untergebenen die Diakonats- und Priesterweihe zu erteilen: DS 1145.<br />

Auf Einspruch des Londoner Erzbischofs Robert Braybrook widerrief<br />

er dieses Privileg drei Jahre später durch die Bulle Apostolicae Sedis vom<br />

6. Februar 1403 (DS 1146). An der Echtheit der Bullen kann kaum gezweifelt<br />

werden.<br />

Cappello meint nun, dem Abt sei damit nur das Privileg gegeben worden,<br />

für seine Untergebenen Dimissorialbriefe auszustellen, so daß er sie<br />

unabhängig vom Ortsbischof von jedem Bischof weihen lassen konnte.<br />

Er gibt dafür einige bedenkenswerte Argumente:<br />

• Damals konnten die Äbte keine Dimissorialbriefe ausstellen,<br />

und die Ordensleute mußten vom Diözesanbischof geweiht werden, mit<br />

Zustimmung des Abtes.<br />

• Das Privileg wurde auf Bitten des Abtes hin gewährt, wie es in<br />

der Bulle heißt. Es ist aber kaum glaublich, daß der Abt gegen alle kirchliche<br />

Tradition und Disziplin sich das Vorrecht erbat, Priester weihen<br />

zu dürfen.<br />

• Es ist ebenso merkwürdig, daß der Papst ohne jedes theologische<br />

Argument diese Erlaubnis gegen haben soll, die ihresgleichen nicht<br />

hat.<br />

• Die Worte „conferre libere et licite valeant“ sind so voll erfüllt:<br />

„libere“, d.h. frei und unabhängig vom Diözesanbischof; „licite“, d.h.<br />

ohne dadurch gegen ein kirchliches Gesetz zu verstoßen.<br />

• Warum fügt der Papst nicht „valide“ hinzu, wenn er wirklich<br />

die Spendung erlaubte, denn ohne Privileg wäre die Spendung nicht nur<br />

unerlaubt, sondern auch ungültig? Darum aber scheint es hier gar nicht<br />

zu gehen.<br />

• Die Klage des Bischofs läßt sich so leicht erklären, denn der<br />

Londoner Bischof hatte ein besonderes Patronatsrecht. Dieses wurde geschädigt,<br />

wenn der Abt die Weihen von fremden Bischöfen vollziehen<br />

lassen konnte. Zur Rücknahme der Erlaubnis hat er dann auch keinen<br />

theologischen, sondern nur einen disziplinären Grund angeführt.<br />

• Aus der Geschichte des Klosters steht fest, daß der Abt nie eine<br />

höhere Weihe kraft dieses Privilegs gespendet hat.

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