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Paul VI. - Rore Sanctifica

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oder nicht, die für eine moralische Substanz unbedingt notwendige Ökonomie<br />

der Einheit von Materie und Form durch die Reform <strong>Paul</strong>s <strong>VI</strong>.<br />

zerstört worden ist:<br />

„Da das Sakrament nicht eine Natursubstanz, sondern ein moralisches<br />

Ganzes ist, muß die Verbindung von Materie und Form nicht physisch,<br />

sondern bloß moralisch sein, d.h. derart, daß nach menschlicher Anschauung<br />

und Schätzung beide für uns ein einheitliches Zeichen bilden.<br />

........ Wie die Verbindung von Materie und Form näherhin beschaffen<br />

sein müsse, damit die wesentlich erforderte Einheit des Sakramentes<br />

hergestellt werde und gewahrt bleibe, ist jeweils zu ermitteln aus der<br />

Anordnung Christi sowie aus der Natur und Eigentümlichkeit. So verlangt<br />

z.B. die Eucharistie (hoc est ...) und die Ölung (per istam s. unctionem<br />

...) offenbar eine weit engere und strengere Verbindung, als sie notwendig<br />

ist beim Bußsakrament, wo die richterliche Lossprechung nicht<br />

sofort auf die Selbstanklage des Pönitenten folgen muß. Was übrigens<br />

in dieser Hinsicht zur Gültigkeit des Sakramentes genügt, reicht nicht<br />

immer hin zur erlaubten Sakramentenspendung, ...“ 119<br />

Dazu sei folgendes angemerkt:<br />

Dort, wo Materie und Form zeitlich auseinanderfallen, muß die<br />

wechselseitige Bezogenheit und Einheit von Materie und Form also auf<br />

andere Weise deutlich werden als durch ihre gleichzeitige Setzung.<br />

Beim Bußsakrament ist das sogar von der Sache her gefordert, weil sich<br />

der Priester in seinem Richteramt durch Nachfragen und Zureden genaue<br />

Kenntnis der Umstände und der Persönlichkeit des Pönitenten verschaffen<br />

muß.<br />

Kritisch wird es nun bei Sakramenten, die ihrer Natur nach so beschaffen<br />

sind, daß die gleichzeitige Setzung von Materie und Form zwar<br />

nicht unabdingbar, aber doch idealerweise gefordert wäre, sofern nicht<br />

ein Bindeglied, körperlich oder textlich, die Einheit anschaulich verdeutlicht.<br />

Das ist offensichtlich beim Sakrament der Weihe der Fall, weswegen<br />

in allen Ostkirchen die Handauflegung gleichzeitig mit dem Weihegebet<br />

erfolgt. Da im Abendland seit altersher oft viele Kandidaten zugleich<br />

geweiht werden, ist ein zeitliches Auseinanderklaffen von Materie<br />

und Form unvermeidbar. Aus diesem Grunde hat man die Handaus-<br />

119 Nikolaus Gihr, Die heiligen Sakramente ..., Bd. 1, a.a.O., S. 41f.

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