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Paul VI. - Rore Sanctifica

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3. Die Frage der Gültigkeit der Priesterweihen nach dem<br />

Ritus von «Papst» <strong>Paul</strong> <strong>VI</strong>.<br />

3.1. Materie und Form der Priesterweihe<br />

3.1.1. Materie der Priesterweihe<br />

Scheinbar hat sich die Materie – die Handauflegung – in den neuen Riten<br />

nicht geändert; deswegen gilt unsere Untersuchung zunächst nur der<br />

Form. Wir werden uns dann aber auch der Materie der Bischofsweihe<br />

nach <strong>Paul</strong> <strong>VI</strong>. zuwenden und zeigen, daß hier wesentliche Änderungen<br />

erfolgt sind. Analoges kann man durchaus von der Priesterweihe behaupten,<br />

weil es Besonderheiten des römischen Ritus gibt, die eine symbolische<br />

und moralische Verlängerung der Handauflegung durch die<br />

Handausstreckung erforderlich machen.<br />

Es ist nämlich eine Besonderheit des römischen Ritus, daß die Handauflegung<br />

vor dem Weihegebet stattfindet. Es bedarf also eines angemessenen<br />

Bindegliedes zwischen der Handauflegung und dem Weihegebet<br />

in Form der Handausstreckung, um das moralische Fortdauern<br />

der Wirkung der Handauflegung im Hinblick auf die spätere Weihepräfation<br />

anzuzeigen. 19 Die Handausstreckung ist also keine zweite<br />

Materie, wegen der eingeschobenen Handauflegung der Priester streckt<br />

aber der Bischof die Hand aus, um eine zeitliche Brücke zum Weihegebet<br />

bauen zu können, das er dann auch wieder mit ausgebreiteten Armen<br />

vollzieht. Handauflegung, Handausstreckung und Gebet mit ausgebreiteten<br />

Armen deuten ein Fortdauern des Segens der Handauflegung bis zur<br />

Form an. Kleine Unterbrechungen der Handausstreckung vermindern<br />

diese Symbolik nicht, wie man Gihr entnehmen kann. Sie muß moralisch<br />

vorhanden sein als Symbol.<br />

19 Nikolaus Gihr a.a.O., Bd. 2, Freiburg i. Brsg. 1921, S. 297 (auch Anmerkungen),<br />

insbesondere die Entscheidungen Decr. S. Offic. 17 März 1897, S.C.I. 16. Sept. 1877,<br />

S.R.C. 14. Juni 1873. – The Catholic Encyclopedia 1907: „…but it also may have an<br />

essential importance in so far as the second extension of hands is simply the moral<br />

continuation of the first touching of the head of the ordinandus (cf. Gregory IX,<br />

‘Decret.’, I, tit. xvi, cap. III)“ (Stichwort PRIESTHOOD: http://www.newadvent.org/<br />

cathen/12409a.htm).

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