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Paul VI. - Rore Sanctifica

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21<br />

Im Ritus <strong>Paul</strong>s <strong>VI</strong>. ist eine solche Handaustreckung nicht mehr vorgeschrieben.<br />

20 Der Grund, daß es sie früher in Rom nicht gegeben habe,<br />

sticht nicht, weil die Handauflegung, wie im Orient, damals immer<br />

gleichzeitig mit dem Weihegebet vollzogen wurde. Ein Bindeglied war<br />

also gar nicht notwendig. Nur der römische Ritus kennt auch die Handauflegung<br />

der Priester, deswegen gibt es die Handausstreckung. Die<br />

zeitliche Unterbrechung zwischen der Handauflegung des Bischofs und<br />

dem Weihegebet kann jetzt im neuen Ritus so groß werden, daß die<br />

symbolische Verbindung zwischen der wesentlichen Handauflegung und<br />

der Form nicht mehr deutlich wird.<br />

Die Handausstreckung scheint ursprünglich dem gallischen Raum zu<br />

entstammen, wo wohl auch die Handauflegung durch alle Priester üblich<br />

war. Der Bischof hält also in der Handausstreckung seine Materie der<br />

Handauflegung aufrecht und läßt sie andauern. Die Handausstreckung<br />

ist somit die moralische Handauflegung, und diese genügt zur Gültigkeit.<br />

21 Wir betonen noch einmal, daß in der Handausstreckung kein<br />

zweites Zeichen neben der Handauflegung gesehen werden darf, wie es<br />

in der Vergangenheit einigen Theologen unterlaufen war, die dann sogar<br />

zwei eingeprägte Charaktere angenommen hatten. So etwas verwirft<br />

Pius XII. ausdrücklich. 22 Der Sinn ist einfach der, daß es nicht zwei<br />

Materien geben kann. Also muß der Spender der Priesterweihe, Pius<br />

XII. zufolge, die Handausstreckung auschließlich in der Intention der<br />

ersten Handauflegung vollziehen. Das ist nicht dasselbe, als wenn man<br />

mit der Handaustreckung einen zweiten Akt setzen wollte. Der Sinn<br />

liegt einfach in der Überbrückung der Zeit, die sich aus der Handaufle-<br />

20 http://www.carr.org/~meripper/faith/o-priest.htm © St. Lawrence Roman Catholic<br />

Site, Westminster, MD 21158, page last updated 07/14/01, 1975 ICEL translation.<br />

„The Rites“ Volume II. Published by the authority of Bishops Committee on Liturgy,<br />

NCCB. This book was published in 1991.<br />

21 6. In order that there may be no occasion for doubt, We command that in conferring<br />

each Order the imposition of hands be done by physically touching the head of the person<br />

to be ordained, although a moral contact also is sufficient for the valid conferring<br />

of the Sacrament. http://www.papalencyclicals net/Pius12/P12SACRAO.HTM.<br />

22 In the Ordination to the Priesthood, the matter is the first imposition of hands of the<br />

Bishop which is done in silence, but not the continuation of the same imposition<br />

through the extension of the right hand, nor the last imposition to which are attached<br />

the words: “Accipe Spiritum Sanctum: quorum remiseris peccata, etc.” And the form<br />

consists of the words of the “Preface”, of which the following are essential and therefore<br />

required for validity: ...

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