05.09.2014 Aufrufe

Paul VI. - Rore Sanctifica

Paul VI. - Rore Sanctifica

Paul VI. - Rore Sanctifica

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

232<br />

heit der beiden ersten Bullen besteht kein Zweifel. Aber selbst die Bulle<br />

Innozenz‘ <strong>VI</strong>II. kann heute nicht mehr ernstlich verdächtigt werden, und<br />

es ist gewiß, daß die Zisterzienseräbte jahrhundertelang von dem Vorrecht<br />

Gebrauch machten, das sie ihnen zugestand. Andererseits ist der<br />

Wortlaut dieser Bullen eindeutig: es handelt sich tatsächlich um die Spendung<br />

der Weihen.<br />

„Drei Päpste haben solchermaßen einen bloßen Priester bevollmächtigt,<br />

entweder den Diakonat oder den Diakonat und die Priesterweihe<br />

zu spenden. Von daher scheint man folgern zu müssen, daß ein Priester<br />

mittels einer Delegation des Papstes Ausspender dieser Weihen zu sein<br />

vermag. Man dürfte auch nicht behaupten, daß drei Päpste in einer so<br />

schwerwiegenden Sache wie derjenigen des Spenders des Weihesakraments<br />

geirrt hätten. Solange die Bulle Innozenz‘ <strong>VI</strong>II., deren Echtheit<br />

übrigens nicht klar hervortrat, als einzige den Theologen bekannt war,<br />

haben sie verständlicherweise gezögert, dem Papst das Recht zuzubilligen,<br />

einem bloßen Priester ein solches Vorrecht zu gewähren. Heute<br />

wissen wir, daß drei Päpste es getan haben: folglich konnten sie es wirklich<br />

tun ...<br />

„Zusammenfassend: die Päpste haben dieses Vorrecht einfachen<br />

Priestern gewährt. Folglich konnten sie es gewähren. Also kann ein bloßer<br />

Priester mittels einer Delegation des Papstes Spender der Diakonenund<br />

der Priesterweihe sein.“<br />

Kardinal Journet präzisiert: „Wir bekennen somit gleichzeitig<br />

„1. daß ein vom Papst delegierter Priester das Priestertum verleihen<br />

kann;<br />

„2. daß jedoch der Unterschied zwischen Bischöfen und Priestern<br />

göttlichen Rechts ist ...<br />

„Die Gewalt, zu firmen und einfache Priester zu weihen, ist von sich<br />

aus außerordentlich und kann bezüglich der Gültigkeit ‚gebunden‘ werden;<br />

indem der Papst sie ‚entbindet‘, ändert er ihre Natur nicht. Die Gewalt,<br />

zu firmen und Bischöfe zu weihen, ist von sich aus ordentlich und<br />

kann nicht ‚gebunden‘ werden; das genügt, um mit dem Konzil von<br />

Trient zu erklären, daß die Bischöfe eine Gewalt besitzen, die sie nicht<br />

mit den Priestern gemein haben. Und dieser Unterschied kann, wovon<br />

das Kirchengesetzbuch ausgeht, göttlicher Einsetzung sein.“<br />

„Zusammenfassend scheint man die Frage, die wir uns gestellt haben,<br />

durchaus bejahend beantworten und bezüglich des Weihesakraments<br />

genauso argumentieren zu können, wie es weiter oben hinsicht-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!