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Paul VI. - Rore Sanctifica

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weihe (und übrigens auch die Frage Nr. 47 des neuen Kompendiums des<br />

KKK!).<br />

[9] Dies ist unsere Form, die den Anforderungen von Sacramentum<br />

Ordinis, Apostolicae Curae und der Vindication der englischen Bischöfe<br />

von 1898 genügt.<br />

[10] Nach Pius XII. soll die Form Amtsgnade und Amtsvollmacht<br />

eindeutig zum Ausdruck bringen. Selbst wenn Spiritus principalis die<br />

Amtsgnade sein könnte, so wäre diese nicht mit der Amtsvollmacht identisch.<br />

Man kann den bischöflichen Charakter empfangen, von dem schon<br />

Can. 951 des CIC 1917 spricht, ohne die Amtsgnade zu empfangen, sofern<br />

man nämlich schlecht disponiert ist. Wir finden es auch wertvoll,<br />

wenngleich nicht absolut notwendig, in der Form zu erwähnen, daß der<br />

Kandidat bereits Priester ist.<br />

Zum Weihesakrament selbst: es erteilt a) geistliche Gewalt, prägt b)<br />

einen untilgbaren, sakramentalen Charakter ein und vermehrt c) die heiligmachende<br />

Gnade. Alle drei Punkte sind laut Diekamp, Bd. 3, S. 367f<br />

de fide. Laut der Lehre des hl. Thomas fällt der unter a) genannte Punkt<br />

sachlich mit b) zusammen (Suppl. q. 34 a. 2 ad 2). Was den unter c) genannten<br />

Punkt angeht, so lehrt das Decretum Pro Armenis (Dz 701):<br />

„effectus est augmentum gratiae, ut quis sit idoneus minister“. Die Gnade<br />

wird also erteilt, damit der Minister die Sakramente würdig auszuspenden<br />

vermag, und ist nicht mit dem Amt identisch (vgl. Suppl. q. 35<br />

a. 1; Diekamp, Bd. 3, S. 369).<br />

Wie auch immer, der Unterscheidung von Gnade und Charakter entspricht<br />

die Realdistinktion von Natur und Person, Wesenheit und Existenz.<br />

Der Charakter prägt die Person des geweihten Priesters, wie die<br />

Gnade seine menschliche Natur salbt. Ohne reale Unterscheidung von<br />

Natur und Person ist eine reale Unterscheidung von Gnade und Charakter<br />

überflüssig. Seltsamerweise gewinnt man den Eindruck, daß im neuen<br />

Weiheritus Gnade und Amtsvollmacht identifiziert werden. Das gilt<br />

auch für die neue Priesterweihe, bei der es, was kaum jemand zur Kenntnis<br />

nimmt, zwei lateinische Formen gibt. Die eine Form, jene der Editio<br />

typica, weist noch auf den Charakter hin: „da in hos famulos tuos presbyterii<br />

dignitatem“, während die andere, jene der Promulgation Pontificalis<br />

Romani Recognitio, das Wort „in“ mit Akkusativ durch einen reinen<br />

Dativ ersetzt: „da his famulis tuis etc.“

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